Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven vor

Die Kühne + Nagel-Aktionäre sollen von einer Neuerung im eidgenössischen Steuerrecht profitieren. Seit dem 1. Januar 2011 unterliegen Ausschüttungen von Kapitaleinlagereserven nicht der Schweizer Verrechnungssteuer und sind zudem nicht einkommenssteuerpflichtig, sofern es sich um Einzelaktionäre handelt, die ihre Aktien in Privatbesitz halten und ihr Steuerdomizil in der Schweiz haben.

Der Verwaltungsrat der Kühne + Nagel International AG schlägt der Generalversammlung vom 10. Mai 2011 vor, Kapitaleinlagen im Sinne des Art. 20 DBG in der Höhe von brutto CHF 1,50 pro Aktie an die Aktionäre zurückzuerstatten. Nach Genehmigung wird die Auszahlung am 17. Mai 2011 erfolgen.

Somit werden die Kühne + Nagel-Aktionäre zusätzlich zu der vorgeschlagenen Dividende für das Geschäftsjahr 2010 von CHF 2,75 je Aktie noch CHF 1,50 je Aktie, d.h. insgesamt brutto CHF 4,25 je Aktie, erhalten.

Über Kühne + Nagel
Mit mehr als 57.500 Mitarbeitern an 900 Standorten in über 100 Ländern zählt Kühne + Nagel zu den global führenden Logistikdienstleistern. Schwerpunkte liegen in den Bereichen See- und Luftfracht, Kontraktlogistik und Landverkehre mit klarer Ausrichtung auf wertschöpfungsintensive Bereiche wie informatikgestützte Lead Logistics-Angebote.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kuehne-nagel.com

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