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VKI: Sammelklagen gegen VW nehmen Fahrt auf

Seit September 2018 laufen 16 Sammelklagen, in denen der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) in dem bislang größten Massenschaden Österreichs rund 10.000 Geschädigte gegen die Volkswagen AG (VW) vertritt. Nachdem VW Ende Mai in einer auch für Österreich grundlegenden Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) erstmals höchstgerichtlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte hinsichtlich der VKI-Sammelklagen klar bestätigt. Nun gehen die Sammelklagen mit dem Prozessauftakt beim Landesgericht (LG) St. Pölten am Donnerstag, dem 10.09.2020, in die nächste Runde. Hauptthema wird die Schadenshöhe sein, nachdem die Haftung von VW wegen Arglist bereits vom deutschen Bundesgerichtshof außer Streit gestellt wurde.

Im September 2018 hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) mit Unterstützung des Prozessfinanzierers OMNI BRIDGEWAY für 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. Der Streitwert beläuft sich auf gesamt 60 Millionen Euro. Seit damals warten die Geschädigten auf ihr Geld. VW hatte zwar heuer einem Vergleich für die deutschen Teilnehmer der in Deutschland eingebrachten Musterfeststellungsklage zugestimmt und zuletzt in Aussicht gestellt, weitere rund 50.000 Dieselkunden zu entschädigen, die Klagen eingebracht hatten. Österreicherinnen und Österreicher werden aber weiterhin bewusst schlechter behandelt, indem ihnen Entschädigungszahlungen verwehrt werden.

Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 09.07.2020 die Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt und damit der Verzögerungstaktik von VW ein Ende gesetzt. Die 16 VKI-Sammelklagen können nunmehr fortgesetzt werden. Starken Rückenwind für die VKI-Sammelklagen bringt ein höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland: Dort hatte der BGH am 25.05.2020 bestätigt, dass VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben gehandelt hat und der Schaden des Käufers bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entsteht. Dieses Urteil ist auf Österreich übertragbar und stellt aus Sicht des VKI die Haftung von VW außer Streit.

Beim Landesgericht St. Pölten findet am Donnerstag, den 10.09.2020 um 9:00 Uhr nun die erste Verhandlung im nach der Zuständigkeitsentscheidung des EuGH fortgesetzten Verfahren statt. Nachdem sonstige Haftungsfragen durch den BGH geklärt sind, wird das Hauptaugenmerk auf der Feststellung der Schadenshöhe liegen. Im Verfahren werden die Forderungen von 702 Geschädigten verhandelt. Eingeklagt sind rund 4 Millionen Euro. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Minderwert der betroffenen Fahrzeuge im Kaufzeitpunkt, der mit einem Abzug von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt wurde. Nach Ansicht des VKI haben die Käufer zumindest um diesen Betrag seinerzeit zu viel bezahlt, weil die Fahrzeuge den Kaufpreis nicht wert waren.

VW bestreitet freilich weiterhin nicht nur jegliches Fehlverhalten, sondern auch, dass überhaupt ein Schaden auf Seiten der Käufer vorliegt. VW lässt sich damit auf ein gefährliches Spiel ein. „Folgen die Gerichte der Rechtsansicht des VKI zu Schadensberechnung und -höhe und bestätigen die 30-jährige Verjährungsfrist wegen qualifizierten Betrugs, hat VW in Österreich ein Milliardenproblem“, betont Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Dann wird die Entschädigung aller mehr als 300.000 geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich Thema.“

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