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WKÖ-Trefelik begrüßt zehn Quadratmeterregel im Handel, Märkte müssen uneingeschränkt wieder erlaubt sein

„Die Reduzierung der Quadratmeterregelung von 20 auf zehn Quadratmeter ist eine erfreuliche Nachricht für den österreichischen Handel und ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“ sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Mit der Lockerung ab 10. Juni 2021 wurde nun eine wichtige Forderung der Bundesparte Handel in der WKÖ umgesetzt. „Die Änderung auf zehn Quadratmeter pro Kunde bringt wieder mehr Kundenfrequenz in die Geschäfte. Ein freier Zugang ohne langes Anstellen fördert für die Betriebe wichtige Impulskäufe“, so Trefelik.

Mit Zuversicht blickt der Sprecher des Handels auf weitere Lockerungen. Der von der Regierung angekündigte Wegfall der FFP2-Maske und die Rückkehr zum Mund-Nasen-Schutz ab 1. Juli wäre auch im Handel eine wichtige Maßnahme. „Die Mund-Nasen-Schutzmaske erzeugt vor allem bei warmen Temperaturen ein angenehmeres Tragegefühl und schafft ein unbeschwertes Einkaufserlebnis bei den Kunden. Gleichzeitig bedeutet es auch eine enorme Entlastung für unsere Mitarbeiter“, so Trefelik.

Eine wichtige Forderung erhebt der Sprecher des Handels im Zusammenhang mit der Abhaltung von Märkten. Märkte sind zwar in der aktuellen Öffnungsverordnung mit den Sicherheitsmaßnahmen Abstand-Halten und Maske erlaubt. Derzeit werden jedoch Gelegenheitsmärkte als Zusammenkunft gewertet und sind mit der strengen Bestimmung der Teilnahmebeschränkung von 50 Personen in der Praxis nicht durchführbar. „Die Abhaltung von allen Märkten, unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Gelegenheit- Wochen, oder Monatsmarkt, muss endlich erlaubt werden, um das Überleben von über 3.000 Markthändlern zu gewährleisten“, fordert Trefelik.

Selbstverständlich werden die Unternehmen weiterhin ein verlässlicher Partner in der Pandemiebekämpfung bleiben und nach Kräften dazu beitragen, dass sämtliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. (PWK 267/NIS)

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