Zoll rät zur umgehenden Registrierung für EMCS

Neue Regelungen bei der Verbrauchsteuer setzen Händler und Hersteller unter Zeitdruck

 

Der Zeitplan für die Einführung des IT-Systems EMCS sieht für Deutschland eine Übergangsfrist bis Ende 2010 vor. Doch die Zeit drängt: Ab Anfang April ist die Nutzung von EMCS in den ersten EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren weiterhin unter Steueraussetzung erhalten möchten, brauchen bereits dann einen EMCS-Zugang. AEB, einer der führenden Softwareanbieter im Bereich Versand, Logistik und Außenhandel, bietet bis Ende 2010 eine kostenlose Lösung.

 

Am 1. April 2010 startet das Excise Movement and Control System (EMCS) für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Mineralöl, Tabakwaren, alkoholische Getränke sowie Lebensmittel, die mit Alkohol hergestellt und unversteuert durch Deutschland oder die EU transportiert werden. Das neue System überwacht und kontrolliert die Beförderung und ersetzt das Begleitende Verwaltungsdokument (bVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD). Das verschlüsselte Dokument wird elektronisch an den Zoll übermittelt und soll die Kommunikation optimieren. Für Deutschland gilt zwar die Übergangsfrist bis 2011, bis die Nutzung von EMCS für Unternehmen verpflichtend ist. Dies gilt allerdings nur für einen Teil der Beförderungsvorgänge. Denn mehrere EU-Mitgliedsstaaten (z.B. Österreich und Ungarn) verpflichten ihre Wirtschaftsbeteiligten bereits ab dem 1. April 2010 dazu, Beförderungsvorgänge unter Steueraussetzung in EMCS zu eröffnen und zu beenden. Bezieht ein Unternehmen aus Deutschland von einem Hersteller aus einem dieser Länder Waren, muss es in der Lage sein, den Vorgang über EMCS abzuwickeln. Dies ergibt sich daraus, dass jedes Verfahren, das elektronisch eröffnet wurde, nur elektronisch beendet werden kann. Wenn der Empfänger nicht in der Lage ist, das Verfahren elektronisch, also über EMCS abzuwickeln, dann ist eine Lieferung unter Steueraussetzung nicht mehr möglich.

 

Empfehlung des Zolls: jetzt registrieren

Der Zoll fordert Unternehmen deshalb dazu auf, sich umgehend für EMCS zu registrieren. Dies ist jedoch nicht so leicht, denn Unternehmen müssen dazu unter anderem neue steuerliche Erlaubnisse nachweisen und Angaben zur zertifizierten Teilnehmersoftware, die eingesetzt werden soll, machen. Angaben, die viele Unternehmen in der Kürze der Zeit nicht erbringen können – beispielsweise, weil es noch keine Entscheidung für eine Software gegeben hat.

 

Schnelle und wirtschaftliche Lösungen von AEB und AOB

Einen klaren Zeit- und Kostenvorteil ermöglicht hier AEB, einer der führenden Softwareanbieter im Bereich Versand, Logistik und Außenhandel: Bis zum 31. Dezember 2010 bietet das Stuttgarter Unternehmen den Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit, kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung 100 e-VDs zu eröffnen sowie weitere 100 e-VDs zu beenden. Damit behalten die Wirtschaftsbeteiligten ihren Handlungsfreiraum und können aus unterschiedlichen Angeboten die für sie geeignete Lösung wählen. Wirtschaftsbeteiligte können sich dazu unter www.aeb.de/emcs informieren und registrieren. Alternativ zu diesem Angebot können Unternehmen die Anmeldung der Transporte, für die EMCS genutzt werden muss, auch outsourcen. In diesem Fall genügt ein Fax an AOB. Das Tochterunternehmen der AEB hat sich auf die Beratung im Bereich Außenwirtschaft sowie Zoll spezialisiert und eröffnet bzw. beendet für Kunden schnell und kostengünstig die e-VDs.

 

Quelle: AEB GmbH

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