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2 Mio. Euro Fördermittel für den NÖ-Einzelwagenverkehr

Das Land Niederösterreich stellt bis in das Jahr 2026 insgesamt 2 Mio. Euro Fördermittel für die Bahnlogistik zur Verfügung. Jährlich stehen rund 500.000 Euro für NÖ-Unternehmen zur Verfügung. Förderfähig sind Einzelwaggons im Schienengüterverkehr, die in den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 transportiert werden. Der erste Förderaufruf startet mit 1. April 2023.

Der Gütertransport muss mittels Einzelwagen erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestellen abgewickelt werden. Gewährt wird ein Zuschuss in der Höhe von 200 Euro je transportiertem Einzelwaggon (entweder An- oder Ablieferverkehr) an niederösterreichische Unternehmen. Die Förderung ist mit einem Maximalbetrag von 25.000 Euro oder 125 Einzelwaggons pro Firma und Förderperiode gedeckelt.

„Ziel der Förderung ist es, jeden Transport im Einzelwagenverkehr mit Ziel oder Quelle in Niederösterreich zu unterstützen. Wir wollen den Unternehmen eine attraktive Möglichkeit bieten ihre Transportwege auf der Schiene zurückzulegen und der Tatsache entgegenwirken, dass sich der sogenannte Einzelwagentransport auf der Schiene derzeit betriebswirtschaftlich ohne Förderung noch nicht rechnet“, so Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko.

Die Landesregierung hat sich als Ziel gesetzt möglichst viele Güter vom Lastkraftwagen auf die Eisenbahn zu verlagern, um die Straßen vom Lkw-Verkehr zu entlasten und die dadurch entstehenden Auswirkungen zu minimieren. Der Lkw hat jedoch derzeit in weiten Teilen Wettbewerbsvorteile gegenüber dem Schienenverkehr.

Insbesondere Einzelwagenverkehre sind aufgrund der gegenüber dem Straßengüterverkehr höheren Kosten ohne Förderung der öffentlichen Hand betriebswirtschaftlich weniger attraktiv. Gleichwohl stellt der Einzelwagenverkehr für viele Unternehmen in Niederösterreich die einzige Möglichkeit dar, den Güterverkehr überhaupt auf der Schiene abzuwickeln, da nicht immer so viele Güter zu transportieren sind, die einen Ganzzugtransport rechtfertigen.

www.noe.gv.at

Quelle: OEVZ

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