Luftfracht: Änderungen beim Transport von Lithiumbatterien
Am 1. April treten die verschärften Vorschriften für den Luftfrachttransport von Lithiumbatterien in Kraft
Insbesondere muss beachtet werden, dass die maximale Ladung der Batterien nicht mehr als 30 Prozent der Kapazität betragen darf. Zudem wird pro Sendung nur ein Versandstück akzeptiert.
Die bisherige Möglichkeit UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nettomenge bis 5 Kilogramm nach der Verpackungsanweisung 965-IA oder bis 10 Kilogramm nach der VA 965-IB auf einem Passagierflugzeug zu transportieren wird ab 1. April 2016 verboten.
Daher müssen diese Sendungen dann neben dem Lithiumbatterie-Abfertigungskennzeichen, dem Kennzeichen für die Klasse 9 zusätzlich mit dem Frachtflugzeug-Kennzeichen versehen werden.