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ARBÖ: Das ändert sich 2023 für Kraftfahrer

Auto- und Motorradfahren wird im kommenden Jahr wieder teurer. Der ARBÖ informiert, was sich sonst noch für den motorisierten Individualverkehr ändert.

Erhöhung der CO2-Bepreisung

Mit 1. Jänner 2023 steigt die CO2-Bepreisung, wodurch Treibstoff abermals teurer wird. Für eine Tonne CO2 sind künftig 35 Euro zu bezahlen. Damit beträgt die CO2-Steuer für einen Liter Diesel künftig 10 Cent und für Benzin 9 Cent.

Investitionsfreibetrag für E-Autos

Bei der betrieblichen Anschaffung von Elektroautos kann ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag in der Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe

Am 1. Jänner werden die Berechnungswerte für die Normverbrauchsabgabe angepasst, wodurch sich die einmalige Steuer erhöht: Der CO2-Abzugsbetrag wird um den Wert 5 und der Malusgrenzwert um den Wert 15 abgesenkt. Der Malusbetrag wird hingegen um den Wert 10 erhöht und der Höchststeuersatz um 10 Prozentpunkte angehoben.

Die ab 1. Jänner 2023 gültige Berechnungsformel lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km – 102 g) : 5 = Steuersatz

Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt um 15 Gramm, nämlich von 185 auf 170 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht, künftig sind daher 70 Euro statt wie bisher 60 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte von 60 auf 70 Prozent.

Auch für leichte Nutzfahrzeuge ändert sich die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe: Der CO2-Wert wird um 5 von 160 auf 155 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert und der Malus-Grenzwert sinkt um 15 Gramm von 238 auf 223 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag bei Fahrzeugen der Klasse N1 wird um 10 Euro auf 70 Euro erhöht und der Höchststeuersatz steigt auf 70 Prozent (bisher 60 Prozent).

Die ab 1. Januar 2023 gültige Berechnungsformel für Fahrzeuge der Klasse N1 lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km – 155 g) : 5 = Steuersatz

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Motorbezogenen Versicherungssteuer

Für neu zugelassene Personenkraftwagen erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer: In der Berechnungsformel wird der CO2-Wert um den Wert 3 und der KW-Wert um den Wert 1 abgesenkt. Damit gilt ab 1. Januar 2023 folgende Formel:

(kW-62) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-106) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro

Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile der Aufbauart SA (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Basisfahrzeug der Klasse N) nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW berechnet, was eine deutliche Steuerreduktion bringen wird.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung das Sachbezuges

Ab 1. Jänner fällt für alle Fahrzeuge nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich), die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Laden von Elektrofirmenfahrzeugen

Geschlossen wird mit 1. Jänner 2023 eine Lücke in der Sachbezugswerteverordnung: Demnach ist die Errichtung einer Wallbox im privaten Umfeld des Arbeitnehmers auf Kosten des Unternehmens künftig sachbezugsbefreit. Auch für die Stromkosten beim Laden am Wohnort ist künftig kein Sachbezug zu entrichten, wenn diese Kosten vom Unternehmen getragen werden.

Neue Tarife für die ASFINAG-Autobahnvignette

Die Tarife für 2023 im Überblick:

Neue Tarife 2023 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
10-Tages-Vignette: EUR 9,90,-
2-Monats-Vignette: EUR 29,00,-
Jahresvignette: EUR 96,40,-

Neue Tarife 2023 für Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette: EUR 5,80
2-Monats-Vignette: EUR 14,50
Jahresvignette: EUR 38,20

Die Jahresvignette für das Jahr 2023 gilt von 1.12.2022 bis 31.1.2024.

Erhöhung Kurzparkgebühr in Wien

Parken in Wien wird wieder teurer. Ab 1. Jänner 2023 gelten folgende Tarife in der Bundeshauptstadt:

  • 15 Minuten (Parkschein violett): Gratis
  • 30 Minuten: (Parkschein rot): 1,25 Euro
  • 60 Minuten (Parkschein blau): 2,50 Euro
  • 90 Minuten (Parkschein grün): 3,75 Euro
  • 120 Minuten (Parkschein gelb): 5 Euro


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