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Neuer CO2-Grenzausgleich muss Industriestandort Europa stärken

Menz: „Internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Industriebetriebe steht auf dem Spiel“ – weitere Kostenbelastungen nicht tragbar.

Für den sogenannten CO2-Grenzausgleich gab es gestern, Dienstag, eine erste Grundsatzeinigung. Dabei geht es um eine schrittweise Einführung einer CO2-Abgabe auf bestimmte Importe aus Drittländern. Bei den noch offenen Punkten muss auf die praktische Umsetzbarkeit geachtet werden – und darauf, dass sich keine zusätzlichen Belastungen für die betroffenen Betriebe ergeben, betont Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ, mit Blick auf die Verhandlungen am Freitag und Samstag:

„Die Bundessparte Industrie unterstützt die EU-Klimaziele und setzt sich für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis Mitte des Jahrhunderts ein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Politik aber gerade jetzt die Rahmenbedingungen für den Industriestandort Europa stärken. Wir appellieren eindringlich an die Verhandler, eine wettbewerbskonforme und praxistaugliche Lösung der WTO-konformen freien Zuteilung von Zertifikaten für EU-Exporte umzusetzen.“ Diese müsse in vollem Umfang wirksam bleiben, zumal es keinen Nachweis der Wirksamkeit des noch unerprobten neuen Instruments CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism – als effektiven Carbon Leakage-Schutz gibt. Eine diesbezügliche Überprüfung müsse auch als Vorbedingung für das geplante Auslaufen der Freizuteilung unbedingt sichergestellt werden, so Menz.

CBAM darf zu keinen neuen Kostenbelastungen der Industrie führen.
„Die aktuelle Energiekrise, verbunden mit gewaltigen Kostensteigerungen bei Gas und Strom, stellt Unternehmen vor massive Herausforderungen, die in der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission nicht vorhersehbar waren. Produktionsrückgänge und Schließungen in der europäischen Industrie sind sehr wahrscheinlich. Die entstehende Produktionslücke wird dann weitgehend von außereuropäischen Produzenten mit meist höherer Emissionsintensität aufgefüllt. Vor diesem Hintergrund darf es keine neuen Kostenbelastungen geben, auch die dringend notwendigen Carbon-Leakage-Maßnahmen dürfen nicht unterwandert oder aufgeweicht werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der Industriebetriebe – und damit auch tausende Arbeitsplätze – stehen auf dem Spiel.“

Studie zeigt kritische Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten.
Ergebnisse einer aktuellen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts zeigen, dass der Wegfall der freien Zuteilung bei Einführung des geplanten CO2-Grenzausgleichs die österreichische Industrie bis 2035 mit direkten und indirekten Kosten von bis zu 8,9 Milliarden Euro belasten könnte. Betroffen davon sind nicht nur die direkt vom CBAM in der ersten Phase umfassten Produkte (Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel), sondern auch mit diesen Sektoren verbundene Wertschöpfungsketten. Diese finden sich in der metallverarbeitenden Industrie und dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie, der chemischen Industrie, der Stein- und keramischen Industrie, der Elektro- und Elektronikindustrie, der Feuerfestindustrie, der Bauwirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie.

Die Studie berücksichtigt, dass nicht nur Lieferungen auf den Binnenmarkt, sondern auch Exporte klimafreundlicher Produkte europäischer Unternehmen in Nicht-EU-Märkte die freie Zuteilung vollständig verlieren. Durch Mehrbelastungen der Unternehmen in den CBAM-Sektoren ist dadurch zu rechnen, dass Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern ohne CO2-Bepreisung entstehen. Diese würden sich etwa in einem Rückgang der Exporte in Nicht-EU-Staaten äußern, da in Europa bzw. in Österreich produzierte Güter infolge der höheren Herstellungskosten, die meist nicht weitergegeben werden können, dort nicht konkurrenzfähig sind. Dadurch kann es zu Export- und letztlich Produktionsrückgängen kommen. Diese wären aufgrund der starken Vernetzung mit anderen Sektoren nicht allein auf die CBAM-Sektoren beschränkt. Vielmehr würden die negativen Effekte auf die gesamte Volkswirtschaft ausstrahlen und auch zahlreiche heimische Arbeitsplätze gefährden. Gleichzeitig würden die weltweiten CO2-Emissionen aufgrund geringerer Emissionsstandards an Produktionsstätten außerhalb der EU sowie längerer Transportwege steigen. (PWK529/PM)

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