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ASFINAG: CO₂-Bepreisung bei Lkw-Maut ab 2024; CO₂-Kalkulator ist ab sofort online

Vorgaben aus EU-Wegekostenrichtlinie werden umgesetzt; Information zu CO₂-Emissionsklassen mit nur wenigen Mausklicks online erhalten.

Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich die neue EU-Wegekostenrichtlinie um. In Zukunft werden nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die Lkw-Maut einbezogen, sondern auch die CO₂-Emissionen der Fahrzeuge berücksichtigt. Das neue Preissystem für die fahrleistungsabhängige Go-Maut gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse und wird von 2024 bis 2026 stufenweise eingeführt.

Es gibt fünf CO₂-Emissionsklassen, wobei in die Klasse 5 emissionsfreie Fahrzeuge fallen und in die Klasse 1 all jene Fahrzeuge eingeteilt werden, die aufgrund der CO₂-Vorgaben die Anforderungen der anderen Emissionsklassen nicht erfüllen. Die ASFINAG stellt zur Ermittlung der CO₂-Preisklasse der jeweiligen Fahrzeuge ein maßgeschneidertes Service zur Verfügung. Mit dem Online-CO₂-Kalkulator unter https://go-maut.at/co2-rechner ist es in wenigen Klicks möglich, die CO₂-Emissionsklasse zu ermitteln.

Kein Handlungsbedarf für Großteil der Fahrzeuge

Die gute Nachricht dabei gleich vorweg: Für mehr als 95 Prozent aller Fahrzeuge wird es grundsätzlich keinen Handlungsbedarf geben. Denn: Alle Fahrzeuge werden in einem ersten Schritt in die CO₂-Emissionsklasse 1 eingeteilt. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, bleiben auch automatisch in der CO₂-Emissionsklasse 1, weil sie aufgrund der rechtlichen Vorlagen keiner höheren Emissionsklasse zugeteilt werden können.

Für die Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2019 angemeldet wurden, kann mittels Eingabe der entsprechenden Werte in den ASFINAG-CO₂-Kalkulator die entsprechende bessere CO₂-Emissionsklasse ermittelt werden. Für diese Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, einen günstigeren Mauttarif nach CO₂-Bepreisung zu prüfen.

Zur Überprüfung sind dafür drei Werte erforderlich:

1. Datum der erstmaligen Zulassung (Zulassungsbescheinigung)

2. Fahrzeuguntergruppe

3. Spezifischer CO2 Emissionswert

Für die jeweiligen Fahrzeuguntergruppen liegen CO₂-Bezugswerte vor. Dieser Wert ist dem Customer Information File (CIF) zu entnehmen (in manchen Fällen ist auch das sogenannte Certificate of Conformity, kurz CoC, notwendig), das seit 2019 beim Kauf des Fahrzeugs in den Fahrzeugunterlagen enthalten ist. Sollten diese Unterlagen nicht vorliegen, dann kann dieses CIF-Dokument direkt beim jeweiligen Fahrzeughersteller/Vertragshändler angefordert werden.

Rückfragehinweis:
Alexander Holzedl
Pressesprecher ASFINAG
MOB: +43 664 60108 18933
E-Mail: alexander.holzedl@asfinag.at

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