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Auch für E-Lokomotiven gibt es 14 Prozent Investitionsprämie

Zur Förderung erfolgte diesbezüglich eine Klarstellung. Laut dem Fachverband der Schienenbahnen verlangt die Förderstelle ein Versorgungskonzept, dass der verwendete Fahrstrom aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird.

Wenn es keine direkte Liefervereinbarung mit dem Stromversorger gibt, muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Strom aus erneuerbaren Energieträgern hergestellt wird. Das könnte zum Beispiel durch eine Bestätigung des Schieneninfrastrukturbetreibers geschehen. Die Lieferkette muss, wenn erforderlich, nachvollziehbar sein.

Der Fachverband der Schienenbahnen ist die österreichweite Interessensvertretung für alle Eisenbahnen und städtischen Nahverkehrsunternehmen. Der Fachverband vertritt über 100 Mitglieder national und auf EU-Ebene. Neben der Öffentlichkeitsarbeit sowie Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen, verhandelt der Fachverband branchenweit die Kollektivverträge im Eisenbahnbereich.

www.wko.at

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