Aus- und Weiterbildung für LKW- und Buslenker für die Wirtschaft interessant

Infoveranstaltung der OÖ Wirtschaft erzeugt regen Zulauf

 

Rund 250 Teilnehmer aus verschiedenen Bereichen der OÖ Wirtschaft zeigten bei der Infoveranstaltung am 28.9. im Julius Raab Saal der WKO Oberösterreich großes Interesse am Thema Aus- und Weiterbildung für LKW- und Buslenker. Experten informierten die Teilnehmer über die anstehenden Herausforderungen, die rege Diskussion brachte viele neue Erkenntnisse.

 

LKW- Lenker, die ab 10.9.2009 eine Lenkerberechtigung der Klasse C erwerben, müssen künftig – wie Buslenker bereits seit 2008 – zusätzlich zur Führerscheinprüfung eine Zusatzprüfung zum Nachweis ihrer Grundqualifikation als Kraftfahrer absolvieren. Inhaber von Lenkerberechtigungen der Klasse C, die vor dem 10.9.2009 ausgestellt wurden, brauchen diese Prüfung nicht zu absolvieren. Weiters müssen alle LKW- und Buslenker künftig innerhalb von 5 Jahren die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen, damit ihre Lenkerberechtigung die Gültigkeit behält. Diese Weiterbildungsverpflichtung gilt für alle Inhaber der Führerscheinklassen C und D.

 

Zuständige Behörde für die Prüfung zum Nachweis der Grundqualifikation ist die OÖ Landesregierung. Die Eintragungen der Weiterbildungen im Führerschein erfolgen über die Führerscheinbehörden. Über Details der Prüfung sowie organisatorisches zur Weiterbildung informierte im Rahmen der Veranstaltung Hofrat Dr. Peter Aumayr, OÖ Landesregierung, Abteilung Verkehr und verwies auf die zahlreichen Infos auf der Website des Landes OÖ dazu.

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