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Bald Einfuhrumsatzsteuer für jedes Paket aus Drittstaaten

Bei drei Viertel aller Pakete unter 22 Euro wurde in der Vergangenheit der Warenwert zu niedrig angegeben, um die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen. Dieses Vorgehen war vor allem bei Paketen aus Drittstaaten wie zum Beispiel China regelmäßig zu beobachten. Ab 1. Juli 2021 erfolgt, in Umsetzung einer EU-Zollbestimmung, die Besteuerung bereits ab 1 Cent Warenwert. Dies dient der Betrugsbekämpfung und damit der Steuergerechtigkeit.

„Die dynamische Entwicklung des Online-Handels hat uns gezeigt, dass es leider zu viele Steuerschlupflöcher in diesem Bereich gibt. Diese gilt es aus Prinzip der Fairness zu schließen. Deswegen lassen wir die Freibetragsgrenze auf Importsendungen aus dem Online-Handel fallen und schieben somit Steuerumgehungen den Riegel vor“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Von 2019 auf 2021 hat sich die Anzahl der Paketabfertigungen für den österreichischen Zoll verdoppelt. Bis dato wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, was zu massiven Umgehungsversuchen geführt hat: Versender geben bewusst einen niedrigeren Warenwert an, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen.

Seit Herbst 2019 bereitet sich der Zoll gemeinsam mit der Österreichischen Post AG unter dem Titel „fit4ecommerce“ intensiv auf den Anstieg des Online-Handels vor. Durch Anpassung der internen Prozesse und begleitende Modernisierung im IT-Bereich können künftig mehr Sendungen bearbeitet und die Einfuhrumsatzsteuer eingehoben werden. Aktuellen Schätzungen zufolge werden mindestens 6 Millionen Sendungen pro Jahr erwartet.

„Im Zuge dieser erfolgreichen Zusammenarbeit hat die Österreichische Post AG umfassende Vorbereitungen getroffen, damit die Abwicklungen und der Empfang von Importsendungen auch nach dem 1.Juli 2021 reibungslos funktionieren kann“, so Generaldirektor Georg Pölzl. „Uns ist es wichtig, dass für die Konsumenten weiterhin Wahlfreiheit besteht, wo sie ihre Einkäufe tätigen.“

Da künftig auch Kleinsendungen der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, müssen bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch die Empfänger nachgereicht werden. Alle Details dazu sind auf der Homepage der Österreichischen Post abrufbar.

Um weiterführende Fragen in Bezug auf Sendungen aus Nicht-EU-Ländern entgegenzukommen, hat der österreichische Zoll neben einer Informationskampagne auch eine E-Commerce-Hotline eingerichtet. Diese ist seit 1. Juni 2021 aktiv.

www.bmf.gv.at; www.post.at

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