Beschwerde bei EU-Kommission zum Thema grenzüberschreitenden Abfalltransporte

BGL und weitere europäische Schwesterverbände haben eine Beschwerde gegen die neue Form der Abfalltransporte in Italien eingelegt. Am 1. Oktober 2013 wurden sowohl die Transporteure als auch die Verbände der Gütertransportwirtschaft davon überrascht, dass ausländische Lastwagen in Italien nicht mehr mit Gefahrgut-Abfällen beladen wurden. Fahrer und Fahrzeuge mussten unverrichteter Dinge wieder an ihren Heimatstandort zurückkehren.

Grund hierfür war das völlig unvorhersehbare Handeln des italienischen Umweltministeriums. Dieses hatte mit einer Art „Rundschreiben“ quasi über Nacht angeordnet, dass zum 1. Oktober 2013 alle Lkws, die gefährliche Abfälle auf italienischem Hoheitsgebiet befördern, entsprechend beim italienischen System „SISTRI“ registriert und mit dem entsprechenden Telematiksystem ausgestattet sein müssen. Dieses „Rundschreiben“, welches auf der Homepage von SISTRI (www.sistri.it) eingestellt wurde, trug weder Briefkopf noch Unterschrift, weder war die Rechtsqualität des Schreibens, noch die erlassende Behörde oder gar ein Verfasser erkennbar.
Italienische Verlader gefährlicher Abfälle waren verunsichert, weil das „Rundschreiben“ den Anschein eines offiziellen amtlichen Dokumentes erweckte. Um auf jeden Fall auf der „richtigen“ Seite zu sein, wurden überhaupt keine ausländischen Lkws mehr beladen! Schon wenige Tage später wurden ausländische Abfallbeförderer unter Hinweis auf das „Rundschreiben“ seitens der Verlader zur Registrierung in SISTRI gedrängt, weil andernfalls keine Beladung mehr stattfände.

System SISTRI
Das System SISTRI (sistema per il controllo della tracciabilità dei rifiuti) erfordert zunächst eine umfangreiche Registrierung bei der zuständigen italienischen Behörde. Ebenso muss jeder zum Einsatz kommende Lkw mit einem spezifischen, GPS-basierten Telematiksystem zur Ladungsverfolgung ausgestattet werden. Und so soll der Transport ablaufen: Zunächst steckt der Fahrer seinen spezifischen USB-Stick in den Computer des Verladers. Damit erst beginnt der Transport im Sinne von SISTRI zu „existieren“.
Anschließend muss der Fahrer seinen USB-Stick während des gesamten Transports in die Blackbox seines Lkws stecken. Durch eine permanente GPS-Überwachung soll gewährleistet werden, dass der vorgegebene Transportweg eingehalten wird. Bei Ankunft an der Entsorgungsanlage entfernt der Fahrer seinen USB-Stick wieder aus der Blackbox des Lkws und stöpselt diesen im Computer der Entsorgungsanlage ein. Dadurch soll der Nachweis der Ankunft bei dem hierfür vorgesehenen Entsorger erbracht werden.

Intervention
Nachdem eine kurzfristig erfolgte diplomatische Intervention beim Umweltministerium in Rom am 2. Oktober 2013 zu keiner Abhilfe führte, entschlossen sich die führenden Verbände der europäischen Transportwirtschaft zu einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission. Der Dachverband International Road Transport Union (IRU), die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Fédération Royale Belge des transporteurs et des prestataires de services logistiques (FEBETRA), der Verband für den dänischen Straßengüterverkehr (ITD) sowie die Transport en Logistiek Nederland (TLN) trugen gemeinsam die Beschwerde vor.
Diese Beschwerde fußt auf dem Vorwurf, dass sich nicht-italienische Beförderer gar nicht registrieren lassen können. Da sie keine Niederlassung in Italien haben, verfügen sie faktisch nicht über die zur Registrierung notwendigen italienischen Steuernummer („codice fiscale“).
Die Verbände der Transportwirtschaft sehen hierin eine Diskriminierung ausländischer Beförderer u.a. durch Verstoß gegen die Regelungen der Niederlassungsfreiheit (Verordnung (EG) 1071/2009) wie auch gegen grundlegende Regelungen zum Marktzugang (Verordnung (EG) 1072/2009), indem der freie Warenverkehr behindert wird.
Besonders kritisieren die europäischen Transportverbände aber die völlig sinnfreie Anwendung von SISTRI bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Das grundsätzliche Ziel von SISTRI zur Nachverfolgbarkeit eines Abfalltransportes lässt sich nämlich aus technischen Gründen nur auf rein nationale, italienische Abfalltransporte anwenden. Der nach der Verordnung (EG) 1013/2006 erforderliche Nachweis über die ordnungsgemäße Verwertung resp. Beseitigung des Abfalls kann somit über das SISTRI-System im Ausland gar nicht erfolgen, weil die notwendige technische Infrastruktur im Ausland schlichtweg nicht vorhanden ist. Jegliche Kommunikation mit SISTRI endet deswegen zwangsläufig an der Grenze. Somit wurde im Ergebnis festgehalten, dass die avisierte Ladungsverfolgung via SISTRI im Ausland tatsächlich unmöglich ist.
Die unterzeichnenden Verbände forderten die Kommission auf, die dargestellten italienischen Regelungen auf Vereinbarkeit auf EU-Recht zu untersuchen und bei den zuständigen italienischen Behörden entsprechend zu intervenieren, um eine Anpassung der Regeln zu erreichen.

Quelle: MyLogistics
Portal: www.logistik-express.com

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