BGL fordert Mitgliedsunternehmen auf, die Lkw-Maut nur unter Vorbehalt zu zahlen


Im Januar hat der Vorstand des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. beschlossen, mit rechtlichen Mitteln gegen die überhöhte Lkw-Maut in Deutschland vorzugehen. 

In seiner Sitzung am 5. März 2009 hat der Vorstand nunmehr die Verbandsmitglieder aufgefordert, zur Wahrung ihrer Rechte bei Rechnungsstellung durch Toll Collect die Bedenken gegen die erhöhten Mautsätze vorzutragen und die Maut seit Beginn des Jahres nur unter Vorbehalt zu bezahlen.

Nach Auffassung des BGL verstößt die Berechnung der Mauthöhe gegen zwingende Vorgaben der einschlägigen EU-Wegekostenrichtlinie. Die jetzt von den Unternehmen zu versendenden Einspruchsschreiben sind Grundlage für vom BGL angestrebte gerichtliche Musterverfahren. Es besteht die Erwartung, dass im Zuge dieses Verfahrens Fragen zur Mautberechnung in Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben an Toll Collect ist von Mitgliedsunternehmen bei den BGL-Landesverbänden anzufordern. 

Quelle: MyLogistics

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