BGL fordert Mitgliedsunternehmen auf, die Lkw-Maut nur unter Vorbehalt zu zahlen
Nach Auffassung des BGL verstößt die Berechnung der Mauthöhe gegen zwingende Vorgaben der einschlägigen EU-Wegekostenrichtlinie. Die jetzt von den Unternehmen zu versendenden Einspruchsschreiben sind Grundlage für vom BGL angestrebte gerichtliche Musterverfahren. Es besteht die Erwartung, dass im Zuge dieses Verfahrens Fragen zur Mautberechnung in Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben an Toll Collect ist von Mitgliedsunternehmen bei den BGL-Landesverbänden anzufordern. Quelle: MyLogistics |