BGL interveniert gegen Einführung der Lkw-Maut in Russland

Zum 1. Februar 2009 hat die Russische Föderation eine Straßenbenutzungsgebühr ausschließlich für Lkw aus der Europäischen Union, der Schweiz und Turkmenistan eingeführt. 

Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen fallen seitdem zeitabhängige Gebühren in Höhe von 10 EUR/Tag bis zu 1.500 EUR/Jahr an. Zu entrichten sind diese Gebühren spätestens einen Tag nach der Einfahrt nach Russland bei einer russischen Bank.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat Bundesverkehrsminister Tiefensee nachdrücklich auf die von dieser Gebühr ausgehende Diskriminierung deutscher Transportunternehmen hingewiesen und um Unterstützung gebeten. Im Gegensatz zu allen Straßenbenutzungsgebühren und Mauten in der Europäischen Union – natürlich auch im Gegensatz zur deutschen Maut – gilt die russische Gebührenpflicht ausschließlich für Lkw aus der Europäischen Union, der Schweiz und Turkmenistan. Demgegenüber müssen weder in Russland zugelassene Fahrzeuge noch Fahrzeuge aus den russischen Nachbarstaaten diese Gebühr entrichten.

„Es steht zu befürchten, dass die wenigen deutschen Transportunternehmen, die noch im Russlandverkehr tätig sind, durch diese Gebühr und die damit verbundenen bürokratischen Hürden aus dem Markt gedrängt werden sollen“, mahnt BGL-Präsident Hermann Grewer. Eine mit anderen EU-Staaten abgestimmte Intervention der Bundesregierung zur sofortigen Aussetzung dieser Gebühr hält der Verband daher für dringend geboten. 

Quelle: MyLogistics

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