BGL schlägt Kompromisslösung bei regionalen Feiertagsfahrverboten vor

Regionale Feiertage erscheinen oftmals als Anachronismus in einer rund um die Uhr pulsierenden Wirtschaft und erst recht in einem noch viel größeren Europäischen Binnenmarkt. Dennoch gehören sie als schützenswertes Kulturgut zur regionalen Identität unseres Landes und der dort lebenden Bevölkerungsgruppen. Es gilt deshalb, Wege zu finden, diese regionale Identität zu bewahren ohne an überkommener Kleinstaaterei festzuhalten. 
 
Realität ist, dass in zahlreichen Bundesländern zunächst am Reformationstag gearbeitet wird, und am nächsten Tag Feiertag ist. Andere Bundesländer – mit überwiegend evangelischer Bevölkerung – "feiern" in umgekehrter Reihenfolge. Wie selbstverständlich wird erwartet, dass die Wirtschaft weiterläuft. Nicht nur Arbeiter in bayerischen und schwäbischen Autofabriken erwarten die Materiallieferungen, damit die Bänder nicht stillstehen. Und auch nach dem Feiertag soll der Supermarkt, bitteschön, gefüllt sein. 
 
Wer denkt in diesem Kontext eigentlich an die Lkw-Fahrer? Bei ihnen will sich keine rechte Feiertagsstimmung einstellen. Standen sie einen Tag in den "evangelischen Bundesländern" auf unwirtlichen Raststätten, tauschen sie dieses Schicksal am nächsten Tag gegen einen anderen Rastplatz ein, um für einen katholischen Feiertag stillzustehen. 
 
Für ein Land, das den Titel des Logistikweltmeisters für sich beansprucht und auch immer noch Exportweltmeister werden möchte, ist diese Kleinstaaterei alles andere als verständlich und nachvollziehbar. Die Feiertagsruhe würde ganz sicher in den Regionen nicht gestört, wenn im "Transitverkehr" das Durchfahren dieser Länder für den Güterverkehr auf Autobahnen gestattet würde. Das Bundesland Berlin macht dafür eine gangbare Lösung mit seinen benachbarten Bundesländern vor. Wohlgemerkt: Niemand möchte im Güterverkehr an regionalen Feiertagen auf die Bundes- und Nebenstraßen ausweichen oder gar die Wohngebiete durchfahren. Letztendlich muss es aber möglich werden, trotz regionaler Feiertage z.B. einen Container von und zu den deutschen Seehäfen zu bringen oder auch die Automobilwirtschaft in Süddeutschland zu bedienen. 
 
Nicht zuletzt ist es dem Fahrpersonal angesichts der heutigen Parkplatznot und der vorherrschenden Verhältnisse an unseren Raststätten nicht mehr zuzumuten, 24 oder gar 48 Stunden lang das Verstreichen regionaler Feiertage abzuwarten. Während die allgemeine Bevölkerung jeweils ihren verdienten Feiertag begeht und sich zu recht über einen freien und besinnlichen Tag freut, werden Brummifahrer in der wenig freundlichen Atmosphäre von Lkw-Parkplätzen "festgesetzt". Dort kommt ganz gewiss keine Feiertagsstimmung und auch kein erhebendes Gefühl in Gedenken an christliche Grundwerte auf. 
 
Der BGL hat deshalb nochmals die Verantwortlichen in Bund und Ländern gebeten, an regionalen Feiertagen auf Autobahnen den Transitverkehr zu denjenigen Bundesländern zuzulassen, für die der jeweilige Tag eben kein Feiertag ist. Das wäre nur recht und billig und zuallererst auch die menschengerechteste Lösung. Auch Lkw-Fahrer haben soziale Ansprüche und eine Familie zuhause! 

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com  

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