Bundeskartellamt: Hafenschlepper erhalten Bußgeld in Millionenhöhe

Das Bundeskartellamt hat gegen die Mitglieder eines Hafenschlepper-Kartells eine Strafe von 13 Millionen Euro verhängt. Grund sind Absprachen über Aufträge in einem Zeitraum von mindestens 13 Jahren.

In Bonn hat man eine Geldbuße von 13 Millionen Euro gegen ein Hafenschlepper-Kartell verhängt. Wie das Bundeskartellamt mitgeteilt hat, gilt die Strafe für drei Hafenschlepp-Dienstleister und deren Verantwortliche.

Kooperation mit der niederländischen Wettbewerbsbehörde
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, äußert sich zu dem Fall folgendermaßen: „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass die Hafenschlepper-Unternehmen spätestens seit dem Jahr 2002 bis mindestens 2013 Umsätze und Aufträge in mehreren deutschen Häfen untereinander aufgeteilt haben. Dazu wurden auf Umsätzen basierende Quoten festgelegt, an denen sich die Unternehmen in der Folge orientierten, um sich die Aufträge gegenseitig zuzuweisen.“

Wie es in der Meldung aus Bonn heißt, wurden die Quoten 2000/01 festgelegt, als niederländische Hafenschlepp-Redereien ihre Tätigkeit auf der Elbe und Weser aufgenommen hatten. Es sollen sämtliche bedeutende Schlepp-Redereien an der Aufteilung der Aufträge beteiligt gewesen sein. Da entsprechend auch niederländische Unternehmen in das Kartell involviert waren, arbeitete das Bundeskartellamt eng mit der niederländischen Wettbewerbsbehörde zusammen.

Bei den Unternehmen handelt es sich um die „Fairplay Schleppdampfschiffsreederei Richard Borchard GmbH“, die „Bugsier-, Reederei- und Bergungs GmbH & Co. KG“ und die „Petersen & Alpers GmbH & Co. KG“. Alle Unternehmen sind in Hamburg ansässig. Ans Licht kam das Kartell durch die „Unterweser Reederei GmbH“ sowie dessen Tochtergesellschaft „Lütgens & Reimers GmbH & Co. KG“, weswegen das Bundeskartellamt kein Bußgeld gegen die Unternehmen verhängte. Auch gegen das Unternehmen „Neue Schleppdampfschiffsreederei Louis Meyer GmbH & Co. KG“, das inzwischen aus dem Markt ausgetreten ist, wurde keine Strafe verhängt. Wie man aus Bonn mitteilte, laufen aktuell noch Untersuchungen gegen ein weiteres Unternehmen.

Kooperation der Schlepper senkt Strafe
Die Höhe des Bußgeldes, 13 Millionen Euro, bemisst sich nach Angaben des Kartellamtes nach Schwere und Dauer des Kartellverstoßes. Den Schleppreedereien kam zugute, dass es sich zum einen um einen geografisch kleinen Markt handelt und das zum anderen die Marktgegenseite, hier vor allem die Linienreedereien, eine sehr starke Position innehaben. Auch die Bereitschaft der Unternehmen mit dem Kartellamt zusammen zu arbeiten, führte im Rahmen der Bonusregelung zu dem vergleichsweise niedrigen Bußgeld. Zwei der verhangenen Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig, gegen den dritten Bescheid kann noch Einspruch eingelegt werden.

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