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Bundesrat macht den Weg frei für 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Zustimmung der SPÖ durch geplante Fortführung der kostenlosen betrieblichen Testungen sichergestellt.

Mit dem heutigen Beschluss im Bundesrat steht der Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz nichts mehr im Weg, der Gesundheitsminister kann nun eine entsprechende Verordnung erlassen. Im Vorfeld hat die SPÖ ihre Zustimmung zu den dafür notwendigen Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz davon abhängig gemacht, dass auch die betrieblichen Testungen – analog zu jenen im Rahmen von Screeningprogrammen und in Apotheken – weiterhin gratis zur Verfügung stehen. „Um zu gewährleisten, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch ab dem 1. November die Möglichkeit haben, Ersatz für die Durchführung von COVID-19-Tests zu erhalten, ist es erforderlich, auch diesen Kostenersatz entsprechend in der nächsten Sitzung des Nationalrates zu verlängern“, heißt es in dem von ÖVP, Grünen und SPÖ im Gesundheitsausschuss des Bundesrats eingebrachten und einstimmig angenommenen Entschließungsantrag. Die Gesetzesmaterie passierte nach Abhaltung einer von der FPÖ geforderten namentlichen Abstimmung schließlich mit Mehrheit den Bundesrat.

Mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz werde ein zusätzliches Sicherheitsnetz eingezogen, das sowohl den ArbeitnehmerInnen als auch den ArbeitgeberInnen zugute komme, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Darüber hinaus werde das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur mehr in besonders sensiblen Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern verpflichtend vorgeschrieben.

Keine Einsprüche legte die Länderkammer zudem gegen das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, das Betriebliche Testungs-Gesetz, das COVID-19-Lagergesetz, das Gesundheitstelematikgesetz sowie das Kranken- und Kuranstaltengesetz ein. Keine Zustimmung fanden die im Laufe der Sitzung eingebrachten Entschließungsanträge der Opposition. Die SPÖ trat darin für ein Sofortmaßnahmenpaket für eine ausreichende medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung sowie für eine Pflegeoffensive ein. Die Freiheitlichen wiederum wollen den 26. Oktober zum Tag der Freiheit ausrufen, an dem alle Corona-Maßnahmen zurückgenommen werden.

Was die Zusammensetzung des Bundesrats angeht, so verfügt derzeit die Opposition noch über eine Mehrheit. Erst nach der Konstituierung des oberösterreichischen Landtags am 23. Oktober 2021 können die neuen Bundesräte in die Länderkammer entsandt werden. Danach werden ÖVP und Grüne wieder über eine Mehrheit verfügen.

Die wichtigsten Inhalte der heutigen Beschlüsse aus dem Gesundheitsbereich:
Ein zentraler Punkt bei den im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz vorgenommenen Änderungen stellt die Reparatur der Rechtsschutzbestimmungen in Bezug auf die Quarantäneregelungen dar, die auf ein VfGH-Erkenntnis zurückgeht. Außerdem werden BürgermeisterInnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen, wobei eine Zustimmung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich ist. Weiters werden niedergelassene ÄrztInnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentests dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen.

Durch die Änderungen im  COVID-19-Zweckzuschussgesetz  wird die Finanzierung der Gratis-Corona-Tests im Rahmen von Screeningprogrammen oder in öffentlichen Apotheken bis Ende März 2022 sichergestellt. Bei den  betrieblichen Testungen  gilt vorerst noch der Stichtag Ende Oktober 2021. Geregelt wird auch der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für die Anschaffung von Schutzausrüstungen, für den Betrieb der telefonischen Gesundheitsberatung oder für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten.

Durch Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz wiederum soll es weiterhin bis Ende März 2022 die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben wird. Die Novellierung des COVID-19-Lagergesetzes schafft die Grundlage für die Weitergabe von Schutzausrüstungen und medizinischen Materialien an andere Bundesländer oder Ressorts sowie an andere Staaten. Primär um die Verlängerung von diversen Fristen geht es im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie im Medizinproduktegesetz, die einstimmig den Bundesrat passierten. Alle anderen Gesetzesmaterien wurden von der Mehrheit der Länderkammer mitgetragen.

SPÖ: 3G-Regel nur bei Beibehaltung eines niederschwelligen und kostenlosen Testangebots für alle BürgerInnen umsetzbar.
Für die SPÖ stehe in erster Linie die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere jene der ArbeitnehmerInnen im Mittelpunkt des Handelns, unterstrich Bundesrat Ingo Appé (SPÖ/K). Da Arbeit nicht krank machen dürfe, sei die 3G-Pflicht, egal ob im Handel, in der Gastronomie oder im Pflegebereich, als Schutz- und nicht als Strafmaßnahme zu sehen. Gleichzeitig lehnen die SozialdemokratInnen aber jegliche Diskriminierung von Personen ab, die nicht geimpft sind, unterstrich der Kärntner Bundesrat. Um „italienischen Verhältnissen“ vorzubeugen, sei es daher sehr wichtig, dass die Angebote für Gratis-Corona-Tests weiter bestehen bleiben. Es müsse allen BürgerInnen durch ein niederschwelliges und kostenfreies Testangebot die Teilnahme am Berufsleben ermöglicht werden. Die vereinbarte Verlängerung der betrieblichen Testungen war daher die Voraussetzung dafür, die gesetzliche Grundlage für die 3G-Regel am Arbeitsplatz mitzutragen, erläuterte Appé den Standpunkt seiner Fraktion; der Druck der SPÖ habe sich ausgezahlt. Damit wurde nämlich verhindert, dass ArbeitnehmerInnen dafür zahlen müssen, ihren Jobs nachzugehen, hob auch Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) hervor. Kritisch beurteilte Ingo Appé die im COVID-19-Maßnahmengesetz enthaltene Verordnungsermächtigung für die BürgermeisterInnen, weil damit die politische Verantwortung bezüglich des Funktionierens der kommenden Wintersaison auf die Gemeindeebene abgewälzt werde. Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ/N) zeigte sich erfreut über die Verlängerung der Möglichkeit, Fernrezepte ausstellen zu können.

ÖVP und Grüne verteidigen 3G-Regelung als notwendige Schutzmaßnahme für die ArbeitnehmerInnen.
Die Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz habe überhaupt nichts mit einer Schikane zu tun, betonte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O), die sich dabei u.a. auf die Vielzahl an E-Mails von besorgten BürgerInnen bezog, die die BundesrätInnen in den letzten Tagen erreicht haben. Es gehe einzig und allein um den Gesundheitsschutz, denn die Pandemie sei noch nicht vorbei. Außerdem ging Hauschildt-Buschberger auf die weiteren Gesundheitsmaterien ein, die heute auf der Agenda stehen. Darin finden sich so wichtige Punkte wie die Weiterführung des Contact-Tracing, die stärkere Einbindung der HausärztInnen bei der Ausgabe von 3G-Nachweisen und der Einmeldung in den Grünen Pass, der Ausbau des Rechtsschutz in Bezug auf die Quarantänebestimmungen sowie die Verordnungsermächtigung für BürgermeisterInnen. Positiv bewertete sie auch die Verlängerung der Möglichkeit zur Ausstellung von Fernrezepten.

Auch Karlheinz Kornhäusl (ÖVP/St) bezeichnete die 3G-Regelung als „gelebten Arbeitnehmerschutz“. Die obstruktive Haltung der Freiheitlichen, die in Oberösterreich gerade ein gemeinsames Regierungsprogramm unterzeichnet haben, in dem ein Bekenntnis zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und zur Impfung zu finden ist, sei daher nicht nachzuvollziehen. Dank der Unterstützung durch die SPÖ könne heute ein großer und wichtiger Maßnahmenmix beschlossen werden, der angesichts der aktuellen hohen Infektionszahlen mehr als notwendig sei. Seine Fraktionskollegin Johanna Miesenberger (ÖVP/O) plädierte für Vernunft und Vorausschau, da sich noch immer zu viele Menschen infizieren würden. Sie erwähnte vor allem die Verlängerung der Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden, damit die Test- und Impfstraßen bis Ende März weiterbetrieben werden können, sowie die Verlängerung der betrieblichen Testungen.

FPÖ: Die völlig überzogenen Corona-Maßnahmen müssen ein Ende haben.
Sowohl Bundeskanzler Schallenberg als auch Finanzminister Blümel haben vor einiger Zeit das Ende der Corona-Pandemie verkündet, rief Josef Ofner (FPÖ/K) in Erinnerung. Anstatt aber nun „endlich normal zu werden“, komme es nun sogar zu einer Ausweitung der Regelungen, obwohl es keine evidenzbasierten Fakten dafür gebe. So werde etwa gern verschwiegen, dass auch geimpfte Menschen das Coronavirus bekommen und auch übertragen werden. Es werde zudem nicht zur Kenntnis genommen, dass in Tirol derzeit mehr geimpfte als ungeimpfte Personen auf den Intensivstationen liegen und dass es bei den über 60-Jährigen in 54% der Fällen zu Impfdurchbrüchen komme. Während also angesichts öffentlich nachzulesender Chats, die die moralischen Abgründe der türkisen Politik belegen, ständig die Unschuldsvermutung bemüht werde, stelle man die fleißig arbeitende Bevölkerung unter einen Krankheitsgeneralverdacht und drangsaliere sie noch mit völlig überzogenen Maßnahmen, beklagte Ofner. Er brachte einen Antrag auf namentliche Abstimmung, damit sich die Bevölkerung ein genaues Bild machen könne. Besonders interessant sei, wie sich die burgenländischen Bundesräte sowie die BürgermeisterInnen bei der Abstimmung zum COVID-19-Maßnahmengesetz verhalten werden.

Es sei nicht verwunderlich, dass die BundesrätInnen in den letzten Tagen eine Unzahl an E-Mails von besorgten BürgerInnen erhalten habe, führte Johannes Hübner (FPÖ/W) ins Treffen. Man hätte es besser wie Schweden machen sollen, das mittlerweile alle Einschränkungen aufgehoben habe und dennoch eine viel niedrigere Inzidenz aufweise als Österreich. Einen ähnlichen Weg haben auch Norwegen, Dänemark und Island eingeschlagen, ohne dass es negative Auswirkungen gehabt hätte. Die Bundesräte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) und Christoph Steiner (FPÖ/T) warfen der Regierung Angstmacherei vor, die zur Spaltung der Gesellschaft bis hinein in die Familien beigetragen habe. Die Situation auf den Intensivstationen sei seit Wochen stabil, es würden sogar PatientInnen aus anderen Ländern aufgenommen.

NEOS: Gesetzliche Grundlage für 3G-Regelung wäre nicht notwendig gewesen.
Nach Ansicht der NEOS hätte es gar keine gesetzliche Grundlage für die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gebraucht, argumentierte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Er verwies auf den seit 1. September bestehenden Generalkollektivvertrag, der etwa die Anordnung einer FFP-2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz ermögliche. Kritisch beurteilte er auch, dass die Ungleichbehandlung von Arbeitsplatz und Schule weitergeführt werde, weil es z.B. weiterhin Einschränkungen für Veranstaltungen und Schulkurse gebe. Dem Gesetz nicht zustimmen könne er aber vor allem deshalb, weil es zu einer Erweiterung der Kompetenzen der BürgermeisterInnen komme. Ablehnend stand er auch den Änderungen im COVID-19-Lagergesetz gegenüber, weil diese seiner Meinung nach zu weitreichend seien. Es sei nicht einzusehen, warum die Güter auch dann unentgeltich abgegeben werden können, wenn gar keine Krisensituation mehr vorliege.

Abkommen zwischen Österreich und Kanada über soziale Sicherheit bringt Änderungen bei der Pensionsberechnung.
Weiters stand ein neues Abkommen zwischen Österreich und Kanada im Bereich der sozialen Sicherheit auf der Tagesordnung, gegen das mit Stimmeneinhelligkeit kein Einspruch erhoben wurde. Es enthält mit Ausnahme einer Neuregelung bei der Pensionsberechnung keine grundsätzlichen Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage. Wie in den Erläuterungen festgehalten wird, wurden mit Stand 2019 in 5.405 Fällen österreichische Pensionen nach Kanada gezahlt, sechs davon betrafen Invaliditätsleistungen.

Grünes Licht für Anpassungen zu handelsstatistischen Erhebungen sowie zur Beendigung bilateraler Schutzabkommen.
Einhellig passierten zahlreiche weitere Gesetzesänderungen den Bundesrat. Im Themenbereich Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten soll das Handelsstatistische Gesetz 1995 an eine EU-Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Unternehmensstatistiken angepasst werden. Zum einen sollen damit eine Aktualisierung von Verweisen und Begrifflichkeiten sowie Änderungen für die handelsstatistischen Anmeldungen und zum anderen soll eine Erhöhung der Datenqualität durch die gänzliche Umstellung der handelsstatistischen Anmeldungen auf die elektronische Meldeschiene erfolgen. Die bedeutendste Änderung im Bereich der Außenhandelsstatistik ist die Modernisierung der Intra-EU-Handelsstatistik „Intrastat“.

Auch die Umsetzung eines EuGH-Urteils wonach Österreich bilaterale Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit Kroatien, Slowenien und Malta beenden muss, wurde von der Länderkammer wohlwollend zur Kenntnis genommen. Dazu liegen dementsprechende Beendigungsabkommen vor. Der Schutz jener Investitionen, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Abkommens getätigt wurden, wird ebenso auslaufen.

FPÖ gegen mehr steuerliche Belastungen von AutofahrerInnen und für Attraktivierung des Bundesheeres.
Der freiheitliche Bundesrat Michael Bernard aus Niederösterreich setzte sich in zwei Entschließungsanträgen für Entlastungen bzw. gegen weitere Belastungen für AutofahrerInnen ein. Zum einen fordert er das Klimaschutzministerium auf, die am 19. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVa) rückgängig zu machen (309/A(E)-BR/2021). Diese sei eine „Abzocke“, insbesondere für Unternehmen und Familien, im Kampf der Regierung gegen den Individualverkehr, heißt es im Antrag. Zudem sollen bei einer allfälligen Neuregelung soziale Kriterien mitberücksichtigt werden. Zum anderen spracht sich Michael Bernard gegen die zur Reduktion von CO2-Emmissionen beschlossene Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer aus, welche alle Autos betrifft, die ab dem 1. Jänner 2020 erstmalig zugelassen werden (310/A(E)-BR/2021). Auch diese Maßnahme belaste besonders Familien und Wirtschaftstreibende, und treffe auch Fahrzeuge, für die es im E-Auto-Bereich keine Alternative gebe, wie beispielsweise Wohnmobile. Beide Anträge wurden im Rahmen einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) wollte mit seiner Initiative eine Attraktivierung des Bundesheeres durch Anpassungen im Gehaltsgesetz erreichen (311/A(E)-BR/2021). Konkret geht es um die Bereiche der Offiziere und Unteroffiziere, in denen die Schlechterstellungen gewisser Funktions- bzw. Verwendungsgruppen beseitigt werden sollen, damit diese eine Aufwertung erfahren. Auch dieser Antrag fand in einer namentlichen Abstimmung keine Mehrheit. (Schluss) sue/mar/wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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