Vorläufig keine Insolvenzwelle in Österreich
Derzeit unternimmt die Bundesregierung alles, um die Zahl der Unternehmenspleiten einzudämmen. Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden und fortgeführt werden, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitunterstützung. Das Jahr 2020 wird zukünftig in einen Zeitraum vor Corona und einen danach eingeteilt werden. Dabei sind es vor allem die einschneidenden Maßnahmen, die mit etwa Mitte März in…