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Der Onlinehandel mit KFZ-Ersatzteilen boomt

Es kommt immer häufiger vor, dass Fahrzeughalter Ersatzteile im Internet kaufen und zum Einbau in die Kfz-Werkstätten bringen.

Die technischen und rechtlichen Folgen wie zum Beispiel, wer haftet für Folgeschäden, Gewährleistung, kraftfahrrechtliche Genehmigungspflicht und Herstellergarantie, sind dem Konsumenten meist nicht bewusst. KommR Ing. Wolfgang Dytrich, Vorsitzender des Berufszweiges Großhandel mit Kfz-Teilen: “Konsumenten sind gut beraten Kfz Teile zur eigenen Sicherheit nur bei konzessionierten Ersatzteilhändlern oder direkt in der Kfz-Werkstätte zu kaufen. Bei günstigen Teilen aus dem Internet sind oftmals durch mangelnde Qualität der Teile die Vorgaben der Fahrzeughersteller nicht erfüllt. Das kann für den Kunden zu großen Problemen führen“.

Kfz Werkstätten haften für eine ordnungsgemäße Durchführung von beauftragen Arbeiten durch Kunden. Dem Kunden muss klar sein, dass sich durch den Einbau von beigestellten Teilen möglicherweise rechtliche, technische oder vertragliche Rahmenbedingungen ändern oder nicht mehr erfüllt werden. Auswirkungen auf die Verkehrs- oder Betriebssicherheit und im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung zum Straßenverkehr können die Folgen sein. Bundesinnungsmeister KommR Friedrich Nagl: “Für Mängel von beigestellten Produkten durch den Konsumenten und eventuellen Folgeschäden können Kfz-Werkstätten keine Haftung übernehmen. Kfz Betriebe sind gefordert die Konsumenten im Anlassfall über die Risiken von beigestellten Teilen zu informieren und durch wechselseitige Unterschrift auf einem von der Bundesinnung entwickelten Informationsblatt Rechtssicherheit herzustellen“

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