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Deutsche Bundesregierung beschließt Verbot des Kükentötens: Worauf wartet Österreich?

Rückfall zum Tierschutz-Entwicklungsland droht; 9 Millionen Küken werden jährlich am ersten Lebenstag getötet; Deutschland zeigt, dass Alternativen bestehen.

Die deutsche Bundesregierung hat angekündigt, dass das Töten von Küken am ersten Lebenstag per 31.1.2021 in Deutschland gesetzlich verboten werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde eingebracht. Grundlage dessen ist, dass nun zwei praxistaugliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei entwickelt wurden, die verhindern, dass männliche Eier ausgebrütet werden müssen. Dem Kükentöten wird damit ein Riegel vorgeschoben. Nun erhöht sich der Druck auf die österreichische Bundesregierung, eine entsprechende Regelung zu erlassen.

„Wenn das große Deutschland das Kükentöten verbieten kann, dann kann es das kleine Österreich auch. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr, dass die technischen Verfahren nicht ausgereift wären. Wenn wir nicht zum Tierschutz-Entwicklungsland werden wollen, müssen wir sofort nachziehen und ebenfalls ein Verbot des Kükentötens beschließen. Das wird ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Verhandlungen rund um das Tierschutzvolksbegehren, die in Kürze aufgenommen werden. Für uns ist klar: Das Kükentöten muss aufhören, über 416.000 Menschen verlangen das und die Regierung muss jetzt handeln“ so Volksbegehren-Sprecher Sebastian Bohrn Mena.  Ein Verbot des Tötens von sogenannten „Eintags-Küken“ ist ein wesentlicher Forderungspunkt im Programm des Tierschutzvolksbegehrens.
Alle Infos dazu auch unter www.tierschutzvolksbegehren.at

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