Deutsche Post DHL muss Steuern nachzahlen

Die deutschen Finanzbehörden haben der Deutschen Post DHL Steuerbescheide angekündigt, aus denen sich eine Nachzahlung von Umsatzsteuer in Höhe von 516 Millionen Euro ergeben wird. 
 
Die Entscheidung ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte und umfasst den Zeitraum von 1998 bis zum Inkrafttreten des geänderten Umsatzsteuerrechts für Postdienstleistungen am 1.07.2010. Ein großer Teil des Nachzahlungsbetrages betrifft Steuerthemen, für die der Konzern bereits teilweise Rückstellungen gebildet hatte. Darüber hinaus hatte die Finanzverwaltung mehrere Postdienstleistungen rückwirkend auf eine Steuerpflicht hin untersucht, die bislang von der Umsatzsteuer befreit waren. 
 
Zur Umsetzung der Behördenentscheidung wird das Unternehmen im dritten Quartal 2012 eine einmalige Zahlung in Höhe von 516 Millionen Euro leisten. Da das Unternehmen in den Vorjahren bereits vorausschauend Rückstellungen gebildet hatte, wird das Konzern-EBIT im zweiten Quartal 2012 mit 180 Millionen Euro belastet. Die Auswirkung auf den Nettogewinn wird mit 265 Millionen Euro erwartet. Unter Berücksichtigung dieser Effekte bestätigt der Konzern seine bisherige Guidance für das Gesamtjahr in vollem Umfang. 
 
Obwohl viele Sachverhalte unterschiedliche Interpretationen bei der Anwendung von EU- und deutschem Umsatzsteuerrecht auf Postdienstleistungen zulassen, wird der Konzern die getroffene Entscheidung akzeptieren, um Rechtssicherheit herzustellen und jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. 

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com 

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