Deutsche Seehäfen: Bald neues Freistellungsverfahren
Seit gestern läuft die Anmeldephase zum digitalen Freistellungsverfahren für Containerimporte über die Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven. Speditionen, Logistik- und Transportunternehmen können sich über die Webseite von German Ports für die Teilnahme registrieren.
Ziel der neuen Serviceleistung ist es, mit einem sicheren Freistellungsverfahren dem Drogeneinfuhrschmuggel wirksam entgegenzuwirken. Hinter dem Projekt stehen die Port Community-Plattformen (PCS) der Seehäfen, dbh Logistics IT und Dakosy, die das neue digitale Verfahren in Zusammenarbeit mit der Hafenwirtschaft entwickelt haben und es auf der Plattform German Ports gemeinsam betreiben.
Das neue Freistellungsverfahren wird voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend von allen an den Importprozessen beteiligten Unternehmen zu nutzen sein. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Dakosy-Projektleiter Sven Reimers eine zeitnahe Registrierung: „Speditionen und Transportunternehmen sollten ausreichend Zeit einplanen, um die technische Anbindung zu realisieren und die neuen Prozesse während der in Kürze beginnenden Testphase auszuprobieren.“
Zukünftig ersetzt das „digitale Recht zur Abholung“ die bisherige PIN-basierte Freistellreferenz. Damit wird sichergestellt, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit nachvollziehbar ist, wer über den Container verfügen darf. Dabei kann die Freigabe des Containers mit dem „digitalen Recht“ nur von einer autorisierten Partei an die nächste erfolgen.
„Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ihre internen Prozesse mit dem neuen Freistellungsprozess in Einklang bringen“, betont Sven Reimers. Die nächste Online-Informationsveranstaltung zu dem neuen Freistellungsprozess und dem künftigen „digitale Recht zur Abholung“ findet am 24. April von 14 bis 15:30 Uhr statt.
Quelle: OEVZ