EU-Zollkodex tritt am 1. Mai 2016 in Kraft
Anpassung des Zollrechts an die steigende Geschwindigkeit des Handels und an die Digitalisierung
Das Volumen und die Geschwindigkeit des Handels, sowie die Notwendigkeit einer angemessenen Sicherheits- und Risikobewertung haben in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen und die UCC zielt darauf ab, das Zollrecht an die heutige Realität anzupassen.
Der Kodex beschreibt die Verfahren bezĂĽglich Import, Export und die Lagerung oder Verarbeitung von Waren vor der Zahlung von ZollgebĂĽhren.
Die zugrundeliegenden Prinzipien sind:
-) Die gesamte Kommunikation soll elektronisch sein (Ausnahmen sind zulässig).
-) Verfahren sollt vereinfacht und modernisiert werden.