Gefahrgut im Winter sicher transportieren

Sicherheit steht bei Dachser an erster Stelle. Das gilt insbesondere für den Transport von gefährlichen Gütern. Gute Ausbildung ist hier Trumpf: Denn bei winterlichen Bedingungen ist das Urteilsvermögen der Fahrzeugführer mit Gefahrgut, der Verantwortlichen der Niederlassungen sowie der Gefahrgutbeauftragten gefragt. 
 
Generell gilt die Schlechtwetterregel: Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss gemäß Paragraph 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig, den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Erst wenn sich die Wetterlage entspannt, darf die Fahrt fortgesetzt werden. Schätzen die Verantwortlichen eventuell auch mit beratender Unterstützung des Gefahrgutbeauftragten einer Niederlassung die Witterungsbedingungen als besonders schlecht ein, verhängen sie einen Verlade-Stopp und informieren alle Niederlassungen, die in Relation zum entfallenen Transport stehen. Die Gefahrgut-Sendungen werden dann gar nicht erst verladen, die Ware verbleibt beim Kunden beziehungsweise in der Niederlassung. 
 
Ausbildung ist Trumpf 
 
Dachser legt sehr großen Wert auf die Schulung der Fahrer von Gefahrguttransporten. Schließlich müssen sie die Situation auf winterlichen Straßen nach eigenem Ermessen selbstständig beurteilen und bei schlechten Bedingungen den Lkw auf einer geeigneten Parkmöglichkeit abstellen. Damit die Gefahrgutbeauftragten auch bei schwierigen Situationen beratend unterstützen können, schult Dachser sie in speziellen Coachings nach ADR. Gemäß den Firmenrichtlinien ist jeder Gefahrgutbeauftragte im europäischen-Netzwerk dazu verpflichtet, am jährlichen Coaching an der Dachser Academy in Köln teilzunehmen. Dachser leistet hier einen zusätzlichen Schulungsbeitrag, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausreicht: Üblicherweise muss das Zertifikat nur alle fünf Jahre verlängert werden. 
 
Sicher durch den Winter 
 
Dachser macht keine Kompromisse, was die Winterausrüstung angeht. Wechselkoffer müssen laut Gesetz nicht mit Konturmarkierungen versehen werden. Dennoch verfügt der Großteil der Wechselkoffer bei Dachser über reflektierende Konturmarkierungen an den Seiten und am Heck. Die Streifen aus reflektierender Folie machen die Konturen des Fahrzeugs bei schlechten Lichtbedingungen gut sichtbar. Winterreifen auf den Antriebsrädern gehören zur Grundausstattung. Ebenso muss das Dach vor Fahrtantritt von Eis und Schnee befreit werden. Damit das klappt, stellt Dachser in den Niederlassungen entsprechende Enteisungsgerüste zur Verfügung. 
 
Thermoschutz von temperatursensiblen Sendungen 
 
Sensible Güter wie Farben, Lacke und Klebstoffe sind äußerst temperaturempfindlich. Kommen durch den Kunden Thermohauben zum Einsatz, muss die Haube bei Gefahrgut grundsätzlich auch außen durch den Kunden entsprechend gekennzeichnet und beschriftet werden. Sie sind mit dem Wort "Umverpackung" in der jeweiligen Landessprache (wenn diese nicht englisch, französisch oder deutsch ist, dann außerdem in einer dieser Sprachen), den UN-Nummern und Gefahrzettelmustern sowie gegebenenfalls auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit Ausrichtungspfeilen zu kennzeichnen. In einer Dokumententasche an der Umverpackung können die Transportdokumente verwahrt werden. So verpackt gelangt temperaturempflindliches Gut auch bei frostigen Minusgraden unbeschadet und sicher ans Ziel. 

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com 

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