Großbritannien: Aus für die Wochenruhe im Lkw

Ab dem 1. November 2017 ist auch in Großbritannien das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrzeugkabine ausdrücklich verboten. Es droht eine Geldstrafe, wenn man sich nicht an diese Vorschrift hält. Darauf macht jetzt die Dachorganisation der Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) aufmerksam.

Abweichend von der Praxis anderer Länder bleibt die regelmäßige Wochenruhe im Fahrerhaus allerdings möglich, wenn diese auf einem offiziellen Rastplatz mit Toilettenanlagen, Duschen und Verpflegungsmöglichkeiten verbracht wird.

Lkw-Fahrer, die von der britische Kontrollbehörde Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA) beim Verbringen der regelmäßigen Wochenruhe in der Kabine angetroffen werden, haben laut der Bundes-SVG mit folgenden Sanktionen zu rechnen: mit einem Bußgeld in Höhe von 300 GBP, einem Fahrverbot bis zur vollständigen Ableistung der regelmäßigen Wochenruhe an einem geeigneten Ort – neu berechnet ab dem Kontrollzeitpunkt – und einer Meldung des betroffenen Transportunternehmens an die Genehmigungsbehörde im Heimatland.

www.gov.uk; www.svg.de

 

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