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Handelsverband fordert: Keine persönliche Haftung für Corona-bedingte Stundungen von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen

Wer das wirtschaftliche Überleben seines Unternehmens und Arbeitsplätze sichern will, sollte dafür keine persönliche Haftung fürchten müssen. EY Gutachten zeigt Empfehlungen auf.

Zur Bewältigung der Corona-Krise können betroffene Unternehmen u.a. Stundungsmöglichkeiten bei Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch nehmen. Sollten diese Betriebe allerdings zum Zeitpunkt der Fälligkeit ihrer gestundeten Abgaben nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, droht den jeweiligen Vorständen oder Geschäftsführern der Unternehmen eine persönliche Haftung (Stichwort: Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz). Besonders stark ausgeprägt ist dieses Problem laut einer aktuellen Einschätzung von Ernst & Young (EY) bei den Lohnabgaben, da hier der Gläubiger – das Finanzamt – sogar vorrangig zu befriedigen ist.

Offensichtlichen Widerspruch bei Stundungsanträgen rasch auflösen.

Die heimischen Betriebe sind also mit einem offensichtlichen Widerspruch konfrontiert: Einerseits müssen sie eine Betroffenheit durch die Corona-Krise, somit in aller Regel einen Liquiditätsengpass nachweisen, um Stundungsanträge stellen zu können. Andererseits darf aber die Einbringlichkeit der gestundeten Forderungen nicht gefährdet sein, obwohl dies gerade bei der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung durch die Corona-Pandemie kaum vorhersehbar ist.

Der Handelsverband fordert daher, diesen Widerspruch rasch und im Sinne der österreichischen Unternehmen aufzulösen. Die derzeit erleichterten Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten dürfen nicht dazu führen, dass eine mögliche Gefährdung der Einbringlichkeit als Pflichtverletzung gewertet wird, und in weiterer Folge zu persönlichen Haftungen von Geschäftsführern führt. Es kann nicht Ziel der Regierung sein, persönliche Haftungsrisiken für jene Geschäftsführer und Vorstände zu schaffen, die in redlicher Absicht Steuerstundungen beantragen, um das wirtschaftliche Überleben ihres Unternehmens zu sichern und Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.

Klarstellung des Gesetzgebers erforderlich, um persönliche Haftungen auszuschließen.

„Es braucht eine sofortige Klarstellung seitens des Gesetzgebers, da bereits jetzt 7 Prozent aller österreichischen Händler ihr Geschäft aufgeben mussten. Weitere 25 Prozent sind akut bedroht. Wir empfehlen, die entsprechenden Haftungsbestimmungen bei Stundungen dahingehend zu ändern, dass Haftungsinanspruchnahmen aufgrund von Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeiten bzw. Insolvenzen weitgehend ausgeschlossen werden“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die Kosten der Corona-Krise sind bereits über Gebühr auf die heimischen Unternehmen verlagert worden. Es darf nicht sein, dass im Insolvenzfall auch auf die private Sphäre von angestellten Vorständen und selbstständigen Unternehmern zugegriffen wird, wenn das staatliche Kriseninstrument der Stundung in Anspruch genommen wird. Wir sprechen von Stundungen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro und rund 200.000 betroffenen Firmen“, so Rainer Will.

Darüber hinaus sollte auch die Stundungsvoraussetzung der „Einbringlichkeit von Abgaben“ in den Stundungsbestimmungen für die Dauer der Krise ausgesetzt werden.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
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