Hohe Auszeichnung für die Lehrlingsausbildung von Gebrüder Weiss

Gebrüder Weiss erhielt vom BMWFJ das Bundeswappen „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“

 

In der „Trophäensammlung“ der Spedition Gebrüder Weiss (Lauterach) gibt es einen prestigeträchtigen und hart erarbeiteten „Neuzugang“. Das Unternehmen erhielt am 12. Oktober vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) in Wien das Bundeswappen „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb”. Die Verleihung fand im Rahmen des „Tag der Lehre 2010” im Wiener Museum für angewandte Kunst statt. Bundesminister Dr. Reinhard Mitterlehner überreichte die Urkunde an Wolfgang Niessner, den Vorstandsvorsitzenden bei Gebrüder Weiss.

Das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb” gemäß § 30a Berufsausbildungsgesetz (BAG) honoriert außergewöhnliche Leistungen in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen. Gebrüder Weiss bildet an den österreichischen Standorten derzeit 125 Lehrlinge aus und stützt sich dabei auf ein breites Netzwerk an Lehrlingsverantwortlichen und Ausbildnern. Ziel ist es, die Lehrlinge nach ihrer Abschlussprüfung im eigenen Betrieb zu behalten und dort langfristig beruflich weiterzuentwickeln. Mehrere Gebrüder Weiss Niederlassungen wurden bereits wiederholt als „Ausgezeichneter Lehrbetrieb” auf Landesebene geehrt. Nun erhielt Gebrüder Weiss erstmals die Auszeichnung auf Bundesebene.

Das Gütesiegel „Staatlich ausgezeichneter Lehrbetrieb” wird seit mehreren Jahren vom BMWFJ verliehen und erlaubt die Verwendung des Bundeswappens im geschäftlichen Verkehr. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung zahlreicher Kriterien, die eine hohe Güte der Berufsausbildung belegen. Dazu zählen neben anderen Parametern die regelmäßige erfolgreiche Ausbildung von Lehrlingen sowie deren Leistungen bei Lehrabschlussprüfungen und Berufswettbewerben. Die entsprechenden Daten müssen auf den Zeitraum der letzten sechs Jahre von den Betrieben erhoben und zunächst bei der Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes eingebracht werden. Die Prämierung erfolgt dann auf einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates hin.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung
Portal:  www.logistik-express.com

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