|

Industrie: Transparenz bei TTIP ist gegeben

„Die Verhandlungen zu TTIP sind die bis dato am transparentesten geführten bilateralen Handelsgespräche“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Mag. Christoph Neumayer, angesichts der Aussagen der Grünen von heute, Freitag. Die Europäische Kommission habe neben dem Verhandlungsmandat auch viele Dokumente und Textvorschläge online veröffentlicht.

Auch würden das Europäische Parlament und die nationalen Regierungen regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informiert. „Eine transparente Verhandlungsführung ist grundsätzlich zu begrüßen, auch um die von der Industrie geforderte Versachlichung der öffentlichen Diskussion zu ermöglichen. Die Veröffentlichung von Dokumenten ist demnach auch wichtig, um Kritikpunkten aktiv begegnen zu können. Gleichzeitig muss aber sichergestellt sein, dass die europäische Verhandlungsposition nicht geschwächt wird. Eine öffentliche Diskussion jedes einzelnen Verhandlungsdetails ist nicht zweckmäßig und würde das Ziel gefährden, für Europa das bestmögliche Verhandlungsergebnis sicherzustellen“, betonte der IV-Generalsekretär.

Modernisierung des Investitionsschutzwesens erforderlich
„Aus Sicht der Industrie ist es sinnvoll, vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtssysteme in den USA und Europa Investitionsschutzbestimmungen in TTIP zu verankern“, so Neumayer. Im Falle einer ungerechtfertigten Diskriminierung könnten Investoren auf Schadenersatz klagen, aber keine Gesetzesänderungen erzwingen. Österreich habe bisher immerhin bereits 64 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen und mit diesen auch gute Erfahrungen gemacht. Eine prinzipielle Modernisierung des Investitionsschutzwesens über TTIP sei zu begrüßen. Es müsse in der konkreten Ausführung jedenfalls darauf geachtet werden, dass Schiedsverfahren auch in Zukunft direkt von Investoren angestrebt werden können und dass die Ausgestaltung der Berufungsmöglichkeiten der ursprünglichen Idee, rasch verbindliche Entscheidungen zu treffen, nicht zuwiderläuft.

Der zuletzt veröffentlichte Vorschlag einer reformierten Investitionsgerichtsbarkeit, welcher von der Europäischen Kommission für die weiteren Verhandlungen an die USA übermittelt wurde, gehe auf oft geäußerte Kritikpunkte ein. Schiedsgerichte sollen demnach transparenter als bisher ablaufen, zudem sollen die Richter, die dabei zum Einsatz kommen, öffentlich bestellt werden. Über ein permanentes Gremium zwischen der EU und den USA soll die Möglichkeit geschaffen werden, Berufung einzulegen. Langfristig soll daraus ein multilateraler Schiedsgerichtshof entstehen. „Investitionsschutz pauschal abzulehnen und von TTIP auszuklammern, würde die bestehenden Probleme nicht lösen, sondern im Gegenteil die bereits existierenden Investitionsabkommen in ihrer veralteten Form nur einzementieren“, sagte Neumayer. Der Schutz von Auslandsinvestitionen sei in internationalen Handelsabkommen üblich und in Zeiten von einer globalen Zunahme an grenzüberschreitenden Investitionen notwendiger denn je.

Weitere Informationen: www.iv-net.at/medien

Ähnliche Beiträge