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Industrie zu EKZ 2: Wichtige Entlastung und Grundlage für Wettbewerb auf Augenhöhe

Branchensprecher Menz: Forderungen der Industrie nach Ausweitung umgesetzt – weitere Maßnahmen für Planungssicherheit notwendig.

Mit den nun bekannt gegebenen Unterstützungen zur Abfederung der Energiekostensteigerungen findet die heimische Politik dringend notwendige Antworten auf die Energiekostenlast. „Durch die weitgehende Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens ist eine Grundlage für Wettbewerbsgleichheit, insbesondere mit unserem Nachbarn in Deutschland, hergestellt“ betont Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Unter der Federführung des BMAW wurden in den Energiekostenzuschuss 2 einige von der Bundessparte Industrie geforderten Verbesserungen eingearbeitet:

  • In allen Stufen werden nun auch Energiearten mit indirekter Nutzung Wärme/Kälte/Dampf (inkl. Fernwärme) gefördert.
  • Anhebung der Förderintensität und der des Verbrauchs in den Stufen 2 bis 4 und Streichung der Voraussetzung eines negativen EBITDA – nunmehr genügt ein Rückgang desselben im entsprechenden Wirtschaftsjahr
  • Einführung einer neuen Förderstufe (5) bis 100 Mio. Euro ohne Nachweis der Energieintensität, da zahlreiche Betriebe die beim EKZ 1 geforderten 3% im Referenzjahr nicht erreichen konnten, nunmehr aber häufig Energiekosten im zweistelligen Bereich – gemessen am Umsatz – hatten.
  • Förderzeitraum für den EKZ 2 bis 31.12.2023.

Die neu eingeführte Standort- bzw. Arbeitsplatzgarantie, wonach 90% der Arbeitsplätze bis Ende 2024 zu erhalten sind, ist jener in Deutschland nachgebildet. Gerade deshalb braucht es aber eine Möglichkeit für von Energiekostensteigerungen besonders betroffene Branchen, wie etwa die Papierindustrie, daneben trotzdem Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können, fordert Menz.

Zudem braucht es die rasche Umsetzung eines Rechtsrahmens, um Planungssicherheit in der heimischen Industrie zu schaffen, unterstreicht Menz und fordert:

  • die Beschlussfassung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes mit Wirksamkeit bis zumindest 2026
  • das Gesetz für freiwillige Substitution des Energieträgers (Fuel Switch)
  • die industrierelevanten Kriterien des neuen EU-Gas-Notfallplans umsetzen
  • das fehlende Grüngas-Gesetz
  • die Verlängerung und Erhöhung der Vorausvergütung der Energieabgaben (PWK547/PM)

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