Inka-Palette bleibt luftfrachttauglich

Im März 2013 treten neue Sicherheitsvorschriften für Luftfracht in Kraft. Aufwändige Nachkontrollen können dann viel Zeit und Geld kosten. Wer seine Sendungen auf Inka-Paletten verschickt, hat aber nichts zu befürchten – sofern er ein paar Dinge beachtet. 
 
Im Jahr werden neue Regelungen eingeführt, um die Sicherheit des Luftraums zu erhöhen. Die Verschärfung der Luftfrachtvorschriften gilt ab dem 25. März 2013. „Einige unserer Kunden haben Befürchtungen geäußert, dass sie die Inka-Palette dann nicht mehr für ihre Luftfrachtsendungen nutzen können, da die Flugsicherheitsbehörden die Hohlräume in den Palettenfüßen als ein potenzielles Sicherheitsrisiko bewerten würden“, berichtet Peter Fischer, Geschäftsführer der Inka Paletten GmbH. Diese Bedenken sind jedoch unberechtigt: Die Inka-Palette ist weiterhin voll luftfrachtfähig.
 
Alle Inka-Paletten, die vollflächig beladen und umreift oder komplett einschließlich der Füße mit Folie umwickelt sind, gelten als sicher. Bei unversehrter Verpackung ist ausgeschlossen, dass Kriminelle und Terroristen Drogen oder Sprengstoff in den hohlen Palettenfüßen verstecken. Diese Sendungen werden daher auch nicht nachkontrolliert – sofern die Versender bei den Luftfahrtbehörden registriert sind. Inka-Chef Peter Fischer rät deshalb allen Versendern, sich schon jetzt beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren zu lassen: Denn wer ab dem 25. März nicht als „Bekannter Versender“ beim Luftfahrt-Bundesamt gemeldet ist, muss tatsächlich mit langwierigen Kontrollen seiner Sendungen rechnen – egal, welche Packmittel er wählt.

Quelle: Inka Paletten
 

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