Interseroh Austria fordert deutliche Optimierung des Gesetzesentwurfs

Am 22. Februar 2013 endete die Frist für Stellungnahmen zum geplanten Abfallwirtschaftsgesetz. Der Umweltdienstleister Interseroh Austria sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf zwar einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung, ortet aber gleichzeitig deutliches Optimierungspotenzial. Das Unternehmen, das in Österreich seit 1997 in der Verpackungsentsorgung für gewerbliche Kunden tätig ist, fordert die Sicherstellung eines freien und vor allem fairen Wettbewerbs und ein klares Bekenntnis zu einer verbesserten Umweltbilanz. Ziel des Umweltdienstleisters ist eine rechtssichere Lösung für Kunden und Mitbewerber, die ökonomisch, aber vor allem auch ökologisch, vertretbar ist.
 
Sicherung des freien Wettbewerbs
Mit Vorbehalten sieht Interseroh Austria vor allem die Forderung der „gesamthaften Teilnahme“ (§ 13g Abs. 2 AWG), wonach je Sammelkategorie nur ein Sammel- und Verwertungssystem zulässig wäre. Viele Unternehmen nutzen das so genannte „Splitten der Verpackungen“ im gewerblichen Bereich, wonach Teile der Verpackung z.B. bei Interseroh und andere Teile bei einem Mitbewerber entpflichtet werden. „Im Haushaltsbereich stellt die ‚gesamthafte Teilnahme‘ ein praktisch unüberwindbares Hindernis für den freien Wettbewerb dar – zugunsten der ARA und deren Vereinsmitglieder“, erklärt Franz Sauseng, Geschäftsführer von Interseroh Austria.
 
Interseroh Austria sieht auch jene Textpassage im Gesetzesentwurf kritisch, wonach Unternehmen ohne „Sitz oder Niederlassung im örtlichen Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes“ (§13g Abs.1 AWG) diskriminiert werden. Der Umweltdienstleister sieht darin einen deutlichen Widerspruch zur europäischen Verpackungsrichtlinie, wonach Importprodukte ausdrücklich nicht benachteiligt werden dürfen.
 
Höhere Recyclingquoten und bessere CO₂-Bilanz
Zudem ist auch die geplante Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen (§ 13h Abs. 1 AWG) nicht nachvollziehbar. Denn ein Großteil der tatsächlich im Gewerbe anfallenden Verpackungen würde danach als Haushaltsverpackungen definiert. Das hätte eine Verringerung der hohen Recyclingquoten und damit eine schlechtere CO₂-Bilanz zur Folge, da derzeit beispielsweise etwa 80 Prozent der gewerblich anfallenden Kunststoffverpackungen, aber nur rund 30 Prozent der Haushaltsverpackungen recycelt werden. „Als professionelle Umweltdienstleister können wir eine solche Lösung einfach nicht befürworten. Höhere Recyclingquoten und eine bessere CO₂-Bilanz sollten keine Definitionsfrage sondern eine Selbstverständlichkeit sein“, so Sauseng.

Quelle: Interseroh

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