KSW zu Energiekostenzuschuss II – Richtlinien-Entwurf sorgt für Rechtsunsicherheit und Zeitdruck bei Antragstellern
Herbert Houf, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) kritisiert das Vorgehen im Zusammenhang mit der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss II (EKZ).
Vor kurzem wurde auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice (aws) nur ein Entwurf veröffentlicht, der daher eine unzureichende Rechtsgrundlage bietet und zudem extrem kurze Antragsfristen (bis 7. Dezember 2023) vorsieht. „Wir stehen seit Monaten in intensivem und konstruktivem Austausch mit den verantwortlichen Stellen, um unsere Expertise zur Ausgestaltung der EKZ-Richtlinie einzubringen“.
Houf weiter, „Wir sind daher sehr unglücklich darüber, dass erst sechs Tage nach Ablauf des Voranmeldungs-Zeitraums für die Unternehmen lediglich ein Entwurf der Richtlinie veröffentlicht wird. Bedenklich ist, dass ohne gültige Rechtsgrundlage innerhalb weniger Wochen die Anträge eingereicht und von unserem Berufsstand Bestätigungen abgegeben werden müssen. Das ist für unsere Mitglieder und deren Vertrauensverhältnis zu ihren Klient:innen nicht hilfreich. Wir sprechen uns daher vehement dafür aus, dass von den Verantwortlichen alles Mögliche dafür getan werden muss, die Fristen entsprechend zu verlängern. Nur so können die Förderanträge auf Basis klarer und verbindlicher rechtlicher Grundlagen von den Unternehmen und unseren Mitgliedern ausgearbeitet und eingereicht werden.“
„Wir sind natürlich, wie schon in den letzten Jahren, zur Mitarbeit bereit, wir können unseren Beitrag aber nur auf Basis verbindlicher Rechtsgrundlagen und ausreichend Zeit zur Bearbeitung leisten“, so Herbert Houf abschließend.
Rückfragehinweis:
Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
Tel. 01/811 73-0 / presse@ksw.or.at
Quelle: APA / OTS