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LBS: Förderung für Lkw mit alternativen Antrieben ist „das richtige Signal“

Der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) begrüßt die neue Förderrichtlinie für energieeffiziente und/oder CO2-arme Lkw, die das Bundesverkehrsministerium unlängst vorgelegt hat. „Jede Maßnahme, die Logistik-Unternehmen und Speditionen dabei unterstützt, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen, ist grundsätzlich aus unserer Sicht zielführend und hilfreich auf dem Weg zu ökologisch freundlichen Flotten,“ so LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann. Anders als Verbote führe eine gezielte Förderung dazu, dass schnell und effizient neue Lösungen in Fahrt kommen.

„Auch wenn das Angebot für die gerade investitionsbereiten Unternehmen noch überschaubar sind, ist eine solche Anschubförderung das richtige Signal für Speditionen, Umwelt und Anwohner belasteter Verkehrswege“, sagt Lehmann und verweist auf die wachsende Zahl von Fahrverbots-Diskussionen. Wie stets bei Förderprogrammen komme es darauf an, dass frühzeitige Initiativen und Veränderungen angestoßen würden. Gerade weil in der Anlaufphase mögliche Hürden und der anfallende Aufwand für die Erstnutzer höher ausfallen als im Regelbetrieb, ist aus Sicht des LBS ein öffentliches Förderprogramm das richtige Signal, um den Weg frei zu machen. Was den nötigen Aufwand für eine Teilnahme durch Unternehmen angeht, wünscht sich der LBS auch seitens der Verwaltung ein möglichst unkompliziertes Verfahren: „Ein zügiges, unkompliziertes Verfahren beim Antrag und dessen Bearbeitung erhöht die Akzeptanz erfahrungsgemäß enorm“, weiß man beim Verband.

Das Programm sieht eine Förderfähigkeit unter anderem für die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) vor, die für den Güterverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Die entsprechenden Fahrzeuge müssen als serienmäßiges Neufahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden. Sie müssen außerdem über das zum Zeitpunkt der Anschaffung in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder – bei Fehlen solcher Normen – den Umweltschutz verbessern. Allein im Jahr 2018 stehen zehn Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.

Quelle + Bildquelle: LBS

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