Luftfracht: EU-Kommission verhängt neuerliche Kartellstrafe

Die Europäische Kommission hat erneut einen Kartellbeschluss gegen elf Luftfrachtunternehmen erlassen und eine Geldbuße von insgesamt 776,5 Mio. Euro für den Betrieb eines Preiskartells verhängt. Der ursprüngliche Beschluss der Kommission wurde durch das Gericht aus Verfahrensgründen annulliert.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Millionen von Unternehmen hängen von Luftfrachtdienstleistungen ab, die mehr als 20 Prozent sämtlicher EU-Importe und fast 30 Prozent der EU-Exporte ausmachen. Die Zusammenarbeit in einem Kartell anstelle eines Wettbewerbs zum Angebot besserer Dienstleistungen für Kunden kann die Kommission nicht hinnehmen. Mit dem heutigen Beschluss wird gewährleistet, dass Unternehmen, die sich am Luftfrachtkartell beteiligt haben, für ihr Verhalten sanktioniert werden.“

Im November 2010 verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von fast 800 Mio. Euro für elf Luftfrachtunternehmen, die vom Dezember 1999 bis Februar 2006 an einem Preiskartell auf dem Markt für Luftfrachtdienste teilnahmen, die Flüge aus dem, in den und innerhalb des EWR betrafen. Die Kartellvereinbarungen bezogen sich auf zahlreiche Kontakte sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene zwischen den Fluggesellschaften zur Festlegung der Treibstoffhöhe und der Sicherheitszuschläge.

Bei den Gesellschaften, die 2010 mit einer Geldbuße belegt wurden, handelt es sich um: Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific Airways, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, Qantas, SAS und Singapore Airlines. Einem 12. Kartellmitglied, Lufthansa, und ihrer Tochter, Swiss International Air Lines, wurde die Geldbuße nach der Kronzeugenregelung von 2006 vollständig erlassen, da die Gesellschaft das Kartell der Kommission meldete und wertvolle Informationen beibrachte. Darüber hinaus wurden die Geldbußen für die meisten Fluggesellschaften infolge ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung ebenfalls gesenkt.

Die Kommission hält an ihrer Auffassung fest, dass diese Luftfrachtunternehmen an einem Preiskartell teilnahmen und erlässt einen neuen Beschluss mit einer Neufestlegung der Geldbußen. Dieser neue Beschluss berücksichtigt den vom Gericht genannten Verfahrensfehler, bleibt aber in Bezug auf das von der Kommission festgestellte wettbewerbswidrige Verhalten unverändert.

Im Einzelnen wurden folgende Geldbußen verhängt:

Geldbuße (EUR)*Senkung nach der Kronzeugenregelung
Air Canada21 037 50015%
Air France182 920 00020%
KLM127 160 00020%
Martinair15 400 00050%
British Airways104 040 00010%
Cargolux79 900 00015%
Cathay Pacific Airways57 120 00020%
Japan Airlines35 700 00025%
LAN Chile8 220 00020%
SAS70 167 50015%
Singapore Airlines74 800 000
Lufthansa0100%
Swiss International Air Lines0100%

(*) Rechtssubjekte innerhalb eines Unternehmens sind für die verhängte Geldbuße ganz oder teilweise gesamtschuldnerisch haftbar.

www.europa.eu

 

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