MAN leitet interne Sonderprüfung ein

MAN hat gestern eine interne Sonderprüfung zu Provisionszahlungen bei MAN Nutzfahrzeuge eingeleitet.
 
Die Revisionsabteilung des Unternehmens wird dabei von externen Experten unterstützt. Ziel der Untersuchung ist es, zur vollständigen Aufklärung des Verdachts beizutragen und mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter offenzulegen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Provisionszahlungen sind grundsätzlich zulässig, soweit damit eine tatsächliche Leistung abgegolten wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht jedoch der Verdacht, dass durch missbräuchliche Provisionszahlungen zwischen 2002 und 2005 gegen geltende Regelungen verstoßen wurde. Die Aufklärung des Verdachts liegt auch im Interesse von MAN. Dabei kooperiert MAN eng mit der Staatsanwaltschaft.

Bei MAN gelten für alle Mitarbeiter verbindliche Verhaltensrichtlinien und klare Regelungen, die in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden sind. Damit sind Zuwendungen aller Art durch Mitarbeiter der MAN Gruppe mit dem Ziel, unbillig Vorteile oder Aufträge für MAN oder andere Personen zu erhalten, untersagt.

Das Compliance-System von MAN beinhaltet außerdem einen Compliance-Verantwortlichen und ein Steuerungsgremium zur Durchsetzung der Regeln, eine Compliance-Hotline und zwei externe Ombudsleute, an die sich Mitarbeiter auch anonym wenden können.
 

Quelle: MyLogistics

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