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Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was ist was im Online-Handel?

Mit einem Online-Shop sein Geld zu verdienen, ist ein erstrebenswertes Ziel für immer mehr Menschen, die sich im Handel selbstständig machen wollen. Aber auch in der Online-Welt ist man vor Vorgaben und Steuern nicht gefeit. Dazu zählt auch die Mehrwertsteuer. Aber was ist die Mehrwertsteuer eigentlich und wer muss wann wie viel zahlen?

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Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: Zwei Namen, eine Steuer

Verbrauchende kennen in der Regel nur den Begriff Mehrwertsteuer (Mwst). Das sind die Prozente, die auf den Rechnungen und Kassenbons der Handeltreibenden gesondert ausgewiesen sind. Im unternehmerischen Sinne wird dann häufig von der Umsatzsteuer gesprochen. Was ist da eigentlich der Unterschied, oder gibt es gar keinen? Für Unternehmer, und um die geht es im Beitrag, gibt es keinen besonderen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Das war früher ganz anders. Ein kurzer Blick auf die Geschichte klärt auf.

Hintergrund der Entstehung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer in der heutigen Form gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 1968. Damals wurden zwei unterschiedliche Steuersätze, 10 Prozent und 5 Prozent, festgelegt. Nach und nach stiegen diese Prozentfestlegungen auf die heute bekannten 19 und sieben Prozent an. Die verschiedenen Steuersätze ergeben sich aus der Bemühung, Dinge des täglichen Bedarfes für den Verbraucher nicht zu teuer werden zu lassen. Seit der Rücknahme der subventionierten Umsatzsteuer im Gastgewerbe zum Jahresbeginn ist die Verwirrung um sieben oder 19 Prozent groß. Die Diskussion darum, was Dinge des täglichen Bedarfes sind und was nicht, ist in vollem Gange. Kuhmilch beispielsweise zählt dazu, Ersatzprodukte aus Hafer oder Mandeln nicht.

Bei der neuen Mehrwertsteuer wurde das System dahingehend geändert, dass die Steuer nur beim Verkauf an den Endverbraucher als tatsächliche Steuer relevant wird. Vorher wird sie als Umsatzsteuer berechnet und kann als Vorsteuer vom Unternehmen geltend gemacht werden. Das bedeutet, die Umsatzsteuer, die für jeden Unternehmenden laut Umsatzsteuergesetz § 1 für jeden Unternehmer verpflichtend ist, gehört auf jede Rechnung im Schritt der Produktionskette.

Das war auch früher so. Nur fielen damals immer 4 Prozent an, die nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden konnten. Das heißt, dass manche Unternehmen viele Steuern zahlen mussten, weil sie viele Zwischenhändler hatten, andere weniger Steuern, weil sie alles selbst herstellten, was sie für das Endprodukt benötigten. Das neue Gesetz über die Mehrwertsteuer änderte dies und machte das Steuersystem gerechter. Daher wird die Umsatzsteuer, die am Ende des Prozesses tatsächlich anfällt, in Deutschland als Mehrwertsteuer bezeichnet, obwohl es sich genauso wie in den Zwischenschritten um die Umsatzsteuer handelt.

Mehrwertsteuerauszeichnung im Online-Handel

Wer mit seiner Selbstständigkeit auf den stetig wachsenden Bereich des Online-Handels setzen möchte, muss sich damit befassen, welcher Steuersatz auf welche seiner Produkte erhoben werden muss. Neben dem ermäßigten Steuersatz und dem regulären Steuersatz zählt dazu auch, welcher Steuersatz bei Lieferungen in die EU und Drittländer aufgerufen werden muss.

Grundsätzlich besteht die Pflicht für Online-Shop-Betreibende, dass sie über die Zusammensetzung der Preise informieren und einen transparenten Gesamtpreis angeben müssen. Dies ist aber gerade im Hinblick auf die Mehrwertsteuer für die Verbrauchenden nicht immer einfach und nachvollziehbar, da je nachdem, wohin die Lieferung geht, wo der Handelnde sitzt und welchen Status er hat, unterschiedliche Steuersätze anfallen können. Damit sind nicht nur die 19 oder sieben Prozent gemeint, sondern Situationen, in denen die Mehrwertsteuersätze anderer Länder für den Online-Shop geltend werden.

Daher ist die Empfehlung des Händlerbundes, die Preise inklusive Mehrwertsteuer anzuzeigen und auf den Rechnungen dann die genaue Aufteilung abzubilden. Jedoch muss der Hinweis „inklusive Mehrwertsteuer“ Bestandteil der Preisauszeichnung sein.

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