Neue Steuerregelung belastet Selbstständige, Handwerker und Unternehmer

„myFahrtenbuch“ der Bornemann AG schafft Abhilfe

Handwerker, Unternehmer und Selbständige müssen künftig größere Beträge an das Finanzamt abführen, wenn sie mehrere Betriebs-Pkw besitzen, die auch privat genutzt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (BFH, Az.: VIII R 24/08).

Von nun an wird der fahrzeugbezogene Privatanteil von einem Prozent des Listenpreises für jeden Betriebs-Pkw ermittelt und versteuert und nicht, wie bisher, der personenbezogene. Diese Regelung gelte auch dann, wenn ausschließlich eine Person die Fahrzeuge privat nutzt. Nach bisherigem Recht hat ein Selbständiger mit mehreren Betriebs-Pkw die Nutzungsentnahme nach der Ein-Prozent-Regelung nur für ein Fahrzeug berechnet und versteuert. Dabei musste er nachweisen, dass das Fahrzeug nur von ihm und von niemand anderem genutzt wird.

„Die steuerliche Mehrbelastung kann aufgefangen werden, wenn für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt wird. Das war jedoch meist mit viel Aufwand und Zeit verbunden. Um sich die Mehrarbeit zu sparen, Uhrzeit und Datum, Anfangs- und Endkilometerstand, Fahrtzweck und Weiteres jedes Mal per Hand eintragen zu müssen, entwickelten wir ein elektronisches Fahrtenbuch“, erklärt Lars Bornemann, Vorstandsvorsitzender der Bornemann AG. Der Ausdruck des Fahrtenbuches wird von Finanzbehörden akzeptiert.

Quelle: Bornemann AG

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