ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr ab 2017

Mit dem Jahreswechsel wird gerne ins nächste Jahr geblickt. Doch nur wenige Neuerungen für Autofahrer treten definitiv mit dem Jahreswechsel in Kraft. Einige Novellen sind aber schon jetzt bekannt oder absehbar, sodass der ÖAMTC einen Überblick über zu erwartende Änderungen des Jahres 2017 bieten kann. Gleichzeitig ist der Jahreswechsel ein guter Anlass, sich die eine oder andere Neuerung des vergangenen Jahres in Erinnerung zu rufen (Detailinfos unter www.oeamtc.at/recht).

Hier die absehbaren Neuerungen für 2017:

* Radarfotos als Beweis für bestimmte Delikte: Ab dem bisher noch unbekannten Tag nach der Kundmachung der 28. StVO-Novelle dürfen Fotos aus bildgebenden Überwachungsverfahren auch für die Bestrafung folgender Delikte verwendet werden: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelmes, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad.

* Verhinderung der Weiterfahrt nach IG-L-Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Überschreitungen einer nach dem IG-L verordneten Höchstgeschwindigkeit soll es zukünftig Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt geben, z. B. Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder Anbringung von Radklammern. Ob dafür eine bestimmte Mindestüberschreitung Voraussetzung sein wird, ist noch in Diskussion.

* Alkohol-Wegfahrsperre „Alkolocks“: Ein alternatives Bewährungssystem für alkoholauffällige Lenker soll mit 1. September 2017 in einen fünfjährigen Probebetrieb gehen. Wer sich freiwillig ein Alko-Testgerät in sein Fahrzeug einbauen lässt und an Mentoring-Gesprächen teilnimmt, kann sich die Hälfte der Führerschein-Entziehungszeit ersparen.

* Änderungen für Führerschein-Neulinge: Ab 1. Juli 2017 dauert die Probezeit für jeden Fahranfänger künftig drei Jahre ab Erteilung der Lenkberechtigung. Das gilt nun auch einheitlich für L17-Fahranfänger. Die Probezeit verlängert sich nun auch um ein Jahr, wenn ein Lenker in der Probezeit wegen der Benützung eines Mobiltelefons beanstandet wird. In dem Fall ist auch eine (kostenpflichtige) Nachschulung zu absolvieren.

* Mopedausbildung: Ab 1. März 2017 darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden (bisher 6 Monate). Der Mopedführerschein ist wie bisher frühestens zum 15. Geburtstag auszustellen. Voraussichtlich ab Jahresmitte soll die Mopedprüfung modernisiert werden – ein Computer-Test wird den Multiple Choice-Test auf dem Papier ersetzen.

* Ankaufsförderung für E-Autos: Ab März 2017 können österreichweit Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen sowie Unterstützungen für den Aufbau von E-Ladestationen beantragt werden. Details unter http://www.oeamtc.at/portal/4-000-euro-ankaufpraemie+2500+1661483

* Verlängerung der „Spritpreisverordnungen“: Die beiden Spritpreisverordnungen werden bis zum 31.Dezember 2019 verlängert:
Damit sind Preiserhöhungen bei den Kraftstoffen an Tankstellen nur einmal täglich, um 12 Uhr, erlaubt. Preissenkungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Tankstellenbetreiber müssen ihre Preise weiterhin an den offiziellen Spritpreisrechner melden. Konsumenten können sich in der ÖAMTC-App über die günstigsten Tankstellen in ihrer Nähe informieren.

* Neuer Testzyklus für Kfz-Typengenehmigungen: Ab 1. September 2017 muss die Typisierung von neuen Pkw nach dem neuen Testzyklus WLTP erfolgen. Demnach wird der gemessene Spritverbrauch nach einem neuen realitätsnäheren Verfahren gemessen (VO (EU) 2016/427). Die Besteuerung soll weiterhin auf den Werten des bisherigen Normverbrauchszyklus NEFZ aufbauen.

* Hinzurechnungsbetrag („Sachbezug“) bei Privatnutzung eines Dienstwagens: Ab 1. Jänner 2017 wird der CO2-Grenzwert für neu angeschaffte Dienstwagen, die privat genutzt werden, auf 127g/km gesenkt. Bis zu dieser Grenze sind wie bisher monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (max. 720 Euro) als Sachbezug anzusetzen. Wird der Grenzwert überschritten, sind monatlich 2 Prozent (max. 960 Euro) anzusetzen. Für bestehende Dienstwagen sowie Dienstwagen, die vor 2017 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, gilt weiterhin der Grenzwert von 130g/km.

* Sondervorschrift für E-Fahrzeuge: Ab 1. März 2017 können elektrisch betriebene Gütertransporter bis 4.250 kg (wegen schwerer Batterien) mit dem B-Führerschein gelenkt werden (vorerst auf fünf Jahre befristet). Voraussetzung ist die fünfstündige Zusatzausbildung mit Eintrag des Code 120 im Führerschein.

* Neue Zusatztafel: Eine Zusatztafel mit dem Symbol eines Steckers besagt, dass an dieser Stelle das Halten und Parken nur für E-Fahrzeuge zum Stromtanken erlaubt ist.

* Preiserhöhungen Vignette, Sondermauten, Parkgebühren: Durch die Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex wurden die Preise für die Autobahn-Vignette um 0,8 Prozent erhöht. Inflationsbedingt werden einige Tarife für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf den Sondermautstrecken erhöht. In Wien und Klagenfurt steigen die Parkgebühren.

* Digitale Vignette bringt auch Vorteile für Wechselkennzeichen:
Voraussichtlich bereits ab Dezember 2017 wird die digitale Vignette – wahlweise zur Klebevignette – eingeführt. Aufgrund der automatischen Kennzeichenerfassung entfällt der Kauf einer zweiten Vignette bei Wechselkennzeichen.

Eine genaue Übersicht mit Detailinfos findet man unter www.oeamtc.at/recht.

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