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ÖAMTC: Pro Jahr 75.000 Tonnen mehr CO2 und 500 Mio. Staukosten durch Lobautunnel-Verzögerung

Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat Umweltministerin Leonore Gewessler alle Bauprojekte der ASFINAG gestoppt, um sie auf ihre Auswirkungen auf die Klimaziele zu evaluieren. Hinsichtlich des Lobautunnels hat das nach Berechnungen von Experten des ÖAMTC unerwartete Konsequenzen.

Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: „Jedes Jahr, in dem der Lobau-Tunnel später fertiggestellt wird, entstehen auf der überlasteten Südost Tangente über 500 Millionen Euro an vermeidbaren Staukosten. Zusätzlich werden beinahe 75.000 Tonnen an Treibhausgasen freigesetzt – mehr als eineinhalbmal so viel, wie der gesamte Inlandsflugverkehr pro Jahr produziert.“ Grund dafür sind die häufigen Überlastungs-Staus auf der Südost Tangente (A23), die erst nach dem Bau des Lobautunnels der Vergangenheit angehören würden. „So überraschend das auch klingen mag: Eine Verschiebung oder gar Verhinderung des Lobautunnels spart keine CO2-Emissionen und Kosten ein, sondern sorgt für eine höhere Belastung bei Umwelt und Betroffenen“, erklärt Wiesinger.

UVP-Verfahren und Stau-Historie Berechnungsgrundlage für den ÖAMTC-Staukostenrechner.
Grundlage für die Berechnungen des ÖAMTC ist das UVP-Verfahren für die S1, in dem für die A23 je nach Abschnitt eine Entlastungswirkung zwischen 10 und 29 Prozent festgestellt wird. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wiederum ergibt sich, dass es auf der Südost Tangente 45 Wochen pro Jahr durchschnittlich an 4 Tagen die Woche für sechseinhalb Stunden in jede Richtung auf sechseinhalb Kilometern zu Stau und Verzögerungen kommt. Wiesinger: „Unsere Annahmen sind durchwegs vorsichtig. Wir gehen davon aus, dass in den Staubereichen Pkw im Schnitt anstatt 80 und Lkw anstatt 60 nur mit 15 km/h unterwegs sind.“ Eine mehrjährige Verzögerung für die Fertigstellung der S1 steht übrigens im Raum, weil aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke Richtung Bratislava möglicherweise der Wasserrechts-Bescheid für das Lobautunnel-Projekt seine Gültigkeit verliert und das wasserrechtliche Verfahren neu aufgerollt werden muss.

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