| |

„Rechtssicherheit sieht anders aus“

Nach über sechs Jahren heftiger Diskussionen hat der deutsche Bundestag Anfang Juni 2016 ein Gesetz beschlossen, das die Verbreitung freier WLAN-Netze fördern soll. Wer seine Hotspots für Dritte öffnet, soll nicht mehr für deren Verhalten einstehen. Die so genannte „Störerhaftung“ gilt bisher als größter Hemmschuh für den Handel, seinen Kunden Online-Services über öffentliches Internet anzubieten. LOGISTIK Express sprach mit dem netzpolitischen Aktivisten und Journalisten aus Berlin, Markus Beckedahl.

Autor: Bijan Peymani

LOGISTIK express: Mit einem neuen Gesetz stellt die Bundesregierung die Weichen für die Abschaffung der Störerhaftung. Warum überwiegt allgemein dennoch die Skepsis?

Markus Beckedahl: Die Bundesregierung suggeriert, dass man in Deutschland nach Inkrafttreten seine WLANs öffnen kann und das Problem der Störerhaftung damit gelöst sei. Allerdings befürchten wir, dass weiterhin Abmahnungen verschickt werden und man trotzdem, um sich zu wehren, Anwälte einschalten muss und vielleicht vor Gericht Recht erhält.

LOGISTIK express: Wie muss man verstehen, dass die Befreiung von der Störerhaftung nicht explizit im Gesetzestext auftaucht, sondern nur in der Begründung des Entwurfs?

Beckedahl: Tatsächlich besagt die geänderte Telemediengesetz -Vorschrift nur, dass das sogenannte Providerprivileg auch für WLAN-Anbieter gilt. Da die Begründung – anders als der eigentliche Gesetzestext – für die Gerichte nicht bindend ist, ist keineswegs sichergestellt, dass die Rechtsprechung dem Wunsch des Gesetzgebers auch Folge leisten wird.  Rechtssicherheit sieht anders aus.

LOGISTIK express: Was ist der Entwurf letztlich wert? Die Haftung für öffentliche WLANs spielt sich doch vollständig im Bereich von vollharmonisiertem EU-Richtlinienrecht ab.

Beckedahl: Wir lassen uns mal überraschen, welchen Eindruck dieses Gesetz auf Richterinnen und Richter machen wird. Möglicherweise behalten wir aber auch Recht, dass es sich eher um eine Mogelpackung handelt. Der Hinweis auf das Europarecht hilft jedenfalls leider nicht wirklich weiter, denn wenn das in Deutschland beachtet würde, dann hätte es nie Abmahnungen gegen WLAN-Betreiber geben dürfen – die entsprechenden Richtlinien gibt es ja schon seit mehr als zehn Jahren.

LOGISTIK express: Gerade der deutsche Einzelhandel drängt darauf, Kunden endlich rechtssichere Services per Internet anbieten zu können. Wie soll er sich nun verhalten?

Beckedahl: Wir raten derzeit dazu, WLAN in Kooperation mit einer lokalen Freifunk-Initiative anzubieten. Dadurch werden rechtliche Risiken minimiert, weil die Freifunker als Provider auftreten oder den Datenverkehr über das Ausland leiten, so dass die Störerhaftung nicht greift. Zugleich sind Spenden an Freifunker für Unternehmer auch aus PR-Gründen attraktiv, weil sie damit eine gute Sache unterstützen – womit sie wiederum werben können.

LOGISTIK express: Selbst wenn der europäische Gerichtshof Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schafft: Könnten Verschlüsselung und Zugriffskontrolle dennoch Pflicht werden?

Beckedahl: Eine Pflicht zur Verschlüsselung dürfte mit dem Europarecht nicht zu vereinbaren sein – das haben die Anträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof deutlich gemacht. Was Netzsperren angeht, ist die Lage nicht ganz so eindeutig. Hier hoffen wir, dass der EuGH schlauer ist als der Bundesgerichtshof und einsieht, dass Netzsperren wirkungslos und daher kein verhältnismäßiges Mittel sind, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. [BP]

E-Paper: E-Paper
E-Paper: PDF Download

Ähnliche Beiträge