Russland-Embargo: DSLV warnt vor drastischen Strafen

Speditions- und Logistikunternehmen, die derzeit Geschäfte mit Russland tätigen, sollten sich intensiv über die neuen Embargomaßnahmen informieren. Dazu rät der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Andernfalls sei mit drastischen Strafen zu rechnen.

Hintergrund sind die von der Europäischen Union (EU) mit Wirkung vom 1. August 2014 beschlossenen umfangreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Diese beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich des Kapitalmarkts sowie Verbote für die Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern und Ausrüstungsgegenständen für den Energiesektor.

Zudem stehen mittlerweile 20 Organisationen und 87 Personen auf „schwarzen Listen“. Gerade hier ruft der DSLV seine Mitglieder zu erhöhter Wachsamkeit auf und rät ihnen, sich umgehend bei ihren Software-Anbietern zu erkundigen, ob derartige Embargolisten in ihre Compliance-Software eingepflegt und regelmäßig aktualisiert werden. Sollte dies nicht der Fall oder gar keine Software vorhanden sein, besteht nach Auffassung des Verbands dringender Handlungsbedarf.

Besondere Risiken sieht der DSLV bei den güterbezogenen Sanktionen. Hier müssen sich Spediteure und Logistiker in den meisten Fällen auf Informationen verlassen, die aus den Frachtpapieren und Aufträgen hervorgehen. Die Unternehmen haben weder exakte Kenntnis über die Ware noch deren Verwendungszweck in Russland. In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband das schwammig formulierte Exportverbot für Dual-Use-Güter, die ganz oder teilweise für militärische Zwecke bestimmt sein könnten.

„Gerade in diesem sehr weit gefassten und unklar formulierten Verbot sehe ich das größte Risiko für unsere Mitgliedsunternehmen“, warnt Jutta Knell, Geschäftsführerin und Außenwirtschaftsrechtsexpertin des DSLV. Die Warnung ist nicht unbegründet.

Bereits fahrlässige Embargoverstöße werden mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet, vorsätzliche Zuwiderhandlungen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, und Verstöße gegen das Waffenembargo mit einer Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren.

Quelle: MyLogistics
Portal: www.logistik-express.com

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