SOLAS: Erst wiegen, dann versenden

Am 1. Juli 2016 treten die neuen SOLAS-Anforderungen in Kraft. Von diesem Tag an muss das Bruttogewicht eines Containers (verified gross mass = VGM) vor der Verladung auf das Seeschiff durch den Befrachter festgestellt und dem Reeder mitgeteilt werden. Das Container-Hinterlandlogistik-Netzwerk Contargo bietet seinen Kunden an, das Wiegen zu übernehmen. Jedoch sollten die Kunden den Auftrag zum Wiegen vorab erteilen, da das nachträgliche Wiegen für den Dienstleister mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, der den Kunden in Rechnung gestellt wird.

„Wenn wir erst bei Eingang des Containers an unserem Terminal bemerken, dass der Kunde das Gewicht nicht SOLAS-konform angegeben oder uns keinen Auftrag zur Verwiegung erteilt hat, entstehen dem Kunden zusätzliche Mehrkosten“, sagt Frank Weisbecker, Leiter Corporate Services bei Contargo. „Denn wenn der Auftrag zur Verwiegung erst nach Eingang auf unserem Terminal erfolgt, müssen wir den Container noch einmal aus dem regulären Ablauf nehmen und extra das Wiegen organisieren.“

In der Preisliste für das Wiegen von Containern gibt Contargo daher zwei Preise an: Unter dem „direkten Verwiegen“ steht der Preis für die Lkw-An- und Abfahrt, wenn Contargo vorab der Auftrag für die Ermittlung des Bruttocontainergewichts erteilt wurde und unter „indirektes Verwiegen“ steht der Preis für das aufwändigere nachträgliche Wiegen.

Hintergrund sind die neuen SOLAS-Anforderungen (SOLAS = Safety of Life at Sea), die am 1. Juli in Kraft treten. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO – International Maritime Organization) hat diese Änderung vorgenommen, um die Sicherheit im Hafen und im Seeverkehr zu gewährleisten, da fehlerhafte Gewichtsangaben des Ladungsgutes die Gefahr eines Unfalls, insbesondere auf See, erhöhen würden.

Quelle: Contargo

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