Sondersitzung der UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ am 17.06.2013

Die UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ hat am 17.06.2013 in einer Sondersitzung in Wien über die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der EPAL beraten.
EPAL hat der UIC-Arbeitsgruppe seit Dezember 2012 wiederholt Gespräche angeboten, ohne dass hierauf von der UIC-Arbeitsgruppe reagiert worden ist. Die DB Intermodal Services GmbH (DB Intermodal), deutsches Mitglied der UIC-Arbeitsgruppe, hat daraufhin gemeinsam mit der Italienischen Bahn (FS) und der Schweizer Bahn (SBB Cargo) die Sondersitzung beantragt.
 
Unmittelbar vor der Sondersitzung haben sich zehn deutsche Verbände von Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik mit einer gemeinsamen Erklärung an die UIC-Arbeitsgruppe gewandt. Darin haben die Verbände die UIC-Arbeitsgruppe aufgefordert, die Beendigung der Zusammenarbeit mit der EPAL rückgängig zu machen und gemeinsam mit der EPAL den einheitlichen Tauschpool für EPAL/EUR-Paletten zu erhalten. Die Verbände haben in ihrer Erklärung die große Bedeutung eines einheitlichen Palettensystems für die Logistikprozesse ihrer Mitgliedsunternehmen hervorgehoben.Die UIC-Arbeitsgruppe hat dennoch eine Änderung der von ihr ihm Jahr 2012 getroffenen Entscheidungen abgelehnt.
 
Gegen die Stimmen von DB Intermodal, FS und SBB Cargo hat die UIC-Arbeitsgruppe den Beschluss zur Änderung der Palettenkennzeichnung ( sogenannte „One Brand Strategie“ ) bestätigt und eine Aussetzung abgelehnt. Die Forderung von DB Intermodal und der zehn deutschen Verbände, die bekannten Strukturen des Europaletten-Tauschpools fortzusetzen, ist also von der UIC-Arbeitsgruppe zurückgewiesen worden.
 
Damit bleibt es dabei, dass künftig Tauschpaletten mit den Kennzeichnungen EPAL/EPAL und UIC/EUR an die Stelle der bislang bekannten Paletten mit den Kennzeichnungen EPAL/EUR treten werden.
 
DB Intermodal, FS und SBB-Cargo haben sich allerdings mit ihrem weiteren Antrag durchsetzen können, dass die UIC-Arbeitsgruppe kurzfristig mit der EPAL in Verhandlungen eintritt, um einen einheitlichen Palettentausch zu gewährleisten.
 
EPAL hat bereits im April 2013 beschlossen, dass EPAL-Paletten mit der Kennzeichnung EPAL/EPAL auch in Zukunft mit Paletten mit der Kennzeichnung UIC/EUR in vollem Umfang tauschfähig sein werden. EPAL ist damit dem Wunsch der Verwender aus Industrie, Handel und Logistik gefolgt, so wie er jetzt in der Verbandserklärung noch einmal bekräftigt worden ist. Dagegen hat die UIC-Arbeitsgruppe die Fortsetzung eines einheitlichen Tauschpools der bekannten EPAL-Paletten mit den künftigen UIC-Paletten bislang abgelehnt. Ob die UIC-Arbeitsgruppe diese Position in weiteren Verhandlungen mit der EPAL aufgeben und zu einem einheitlichen Tauschpool zurückkehren wird, bleibt abzuwarten. Aus den Kreisen der Teilnehmer an der Sondersitzung der UICArbeitsgruppe sind insoweit Zweifel geäußert worden. EPAL steht – wie schon in den vergangenen sechs Monaten – jederzeit für Verhandlungen mit der UIC-Arbeitsgruppe bereit. Angesichts der Entscheidungen der UIC-Arbeitsgruppe wird das Ziel dieser Verhandlungen lauten, dass EPAL und die UIC-Arbeitsgruppe die von beiden Seiten lizenzierten Paletten in einer gemeinsamen Erklärung als Tauschpaletten anerkennen.
 
EPAL hat mit dem im April 2013 veröffentlichten Beschluss zum einheitlichen Palettentausch hierfür bereits die Grundlage geschaffen. Es bleibt abzuwarten, ob nun auch die UIC-Arbeitsgruppe im Interesse von Industrie, Handel und Logistik ihre bisherige Position korrigiert und den einheitlichen Palettentausch fortsetzt.

Quelle: European Pallet Association e.V. 

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