Spitzenverband der Krankenkassen darf Apotheken nicht schutzlos im Regen stehen lassen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf, den Rahmenvertrag nach § 129 SGB V gemäß dem gemeinsamen Verhandlungsergebnis umzusetzen und somit die Apotheken nicht länger der Retaxationswillkür von Krankenkassen auszusetzen.

Am 27. Juni hatten sich die Verhandlungskommissionen der Krankenkassen und der Apotheker auf eine konkrete Vertragsfassung geeinigt, der der GKV-Spitzenverband bereits während der Sitzung und der DAV in einer Mitgliederversammlung am 15. August zugestimmt haben. Nunmehr erklärt der GKV-Spitzenverband in der heutigen turnusmäßigen Verhandlung, dass er sich daran nicht mehr hält. Zur Begründung führt er das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2013 an.

„Die derzeitige Vertragsversion berücksichtigt das BSG-Urteil bereits. Aus diesem Grund ist die Auffassung des Spitzenverbandes nicht nachvollziehbar. Damit verzögert der GKV-Spitzenverband das Inkrafttreten des Vertrages. Er lässt die Apotheken schutzlos im Regen stehen und gibt unangemessenen Nullretaxationen diverser Krankenkassen weiterhin Spielraum. Wir vermissen die Verlässlichkeit bei unserem Verhandlungspartner. Im Sinne einer gemeinsamen handlungsfähigen Selbstverwaltung muss er zu seinem Wort stehen. Das derzeitige Verhalten ist nicht akzeptabel“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker.

Der GKV-Spitzenverband und der DAV haben von der Politik den Auftrag bekommen, Regelungen zu finden, um unangemessene Nullretaxationen von Krankenkassen zu vermeiden. Die Verhandlungen zu der dafür erforderlichen Änderung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V haben sich über zwei Jahre hingezogen.

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

 

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