Stellungnahme des BÖB zur drohenden Klagewelle

 
Eine Frage des Standpunktes

Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. bestätigt, dass in den letzten Wochen und Monaten eine Vielzahl von Fällen an den Verband heran getragen geworden, in denen sich Mitglieder des Verbandes und der Partner aus Schifffahrt, Spedition und Logistik mit Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West in Münster im Bereich von Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr konfrontiert sehen. „Jeder Fall für sich ist individuell, nach entsprechenden Anträgen an die Geschäftsführung können wir aber feststellen, dass sich die aus den Forderungen ableitbaren Rückstellungen in den Unternehmen bereits heute auf rund 25 Mio. € belaufen“.

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion sieht sich dabei offensichtlich durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes aufgefordert, ihr eigenes Verhalten und das der Antragsteller in der Vergangenheit einer Revision zu unterziehen, weil es einen Systemfehler bei der Vergabe von Fördermitteln gegeben habe. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion begründet die Rückzahlungsforderungen mit zum Teil schweren Vergaberechtsverstößen, die in Einzelverfahren gerichtlich geklärt werden müssen.

Wobei der Verband bedauert, dass zu dieser Eskalation bei getragen hat, dass für eine politische Lösung kein Ansprechpartner gefunden werden konnte. Mangels Gesprächsbereitschaft bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Münster und der Politik in Berlin, ist der Klageweg nicht ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem ersten Klageverfahren die Rückforderung der WSD West für rechtswidrig erklärt. Im Rahmen des Rechtsstreites ging es um die Frage eines schwerwiegenden Vergaberechtsverstoßes durch die Ausschreibung der Containerverladebrücke im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens/der freihändigen Vergabe. Das Gericht hat sich dem Standpunkt des von den Rückforderungen betroffenen Unternehmens damit voll inhaltlich angeschlossen.

Es ist abzusehen, dass Unternehmen, die den Rechtsweg wählen, derzeit von einer weiteren Förderung ausgeschlossen werden sollen – gerade deshalb können sie nicht auf eine juristische Klärung verzichten, wenn die Standpunkte der Parteien derzeit nicht angenähert werden können. 

Quelle: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V.

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