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Straubing – Deggendorf: Neuer Rückschlag für die Binnenschiffer

In Deutschland verzögert sich der geplante Flussausbau mit Hochwasserschutz auf der Donau im Teilabschnitt Straubing – Deggendorf ein weiteres Mal. „Bei optimalem Verlauf des Verfahrens“, teilte die zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) soeben mit, sei „im Sommer 2019“ mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu rechnen. Zunächst war der Beschluss für das Frühjahr 2018, dann für Mitte 2018 angekündigt worden. Erst wenn der Beschluss vorliegt, darf gebaut werden, und auch nur dann, wenn keiner dagegen klagt.

Mit einer Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen ist, so wird berichtet, dann nicht vor dem Jahr 2024 zu rechnen. „Das sind wenig beruhigende Aussichten für jenen Teil der Bevölkerung, der zuletzt noch im Juni 2013 bei der Jahrhundertflut in Nieder- und Oberbayern Hab und Gut verloren hat“, schreibt der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) in einer Pressemitteilung.

BD-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg) erklärt hierzu: „Das Verwaltungsprocedere in Deutschland mit seinen komplexen Beteiligungsverfahren ist für Normalsterbliche nicht mehr nachvollziehbar. Wie soll man zum Beispiel Binnenschiffern und ihren Kunden vermitteln, dass der dringend notwendige und seit Jahrzehnten diskutierte Ausbau des deutschen Donauabschnittes erneut verschoben wird? Schön ist, dass einige Schutzmaßnahmen bereits vorgezogen werden konnten. Dafür können wir uns aber nichts kaufen. Wir als Schifffahrtstreibende sind auf eine planbare und verlässliche Wasserstraße angewiesen und warten dringend auf den ersten Ausbauabschnitt.“

350 Einwendungen seien seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor vier Jahren eingegangen, zuzüglich weiterer „zahlreicher und sehr umfangreicher Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie von anerkannten Naturschutzvereinigungen“, begründet die GDWS die neuerliche Verzögerung. Fünf Planänderungsverfahren wurden nach den entsprechenden Erörterungsterminen durchgeführt, wobei die Einarbeitung dieser Planänderungen in die Gesamtplanung sich immer noch in der Detailabstimmung befindet.

Aufgrund strenger umweltrechtlicher Vorgaben müsse dann für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt werden, teilt die GDWS mit. Die Vertreter in Brüssel haben aber bereits „weitergehende und ergänzende Anforderungen an die Unterlage gestellt“. In Kürze werde deshalb ein weiteres Planänderungsverfahren erforderlich, wobei auch diese Änderungen selbstverständlich in den Gesamtplan zu integrieren sind. Der Eingang der Stellungnahme der EU-Kommission werde „derzeit für Anfang 2019 erwartet“, so die GDWS.

www.binnenschiff.de

 

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