Täglich bis zu 45 Minuten Lenkzeit einsparen

Seit Oktober 2011 gilt im Transportwesen die sogenannte 1-Minutenregel für eine unternehmerfreundliche Lenkzeitberechnung. Nur neueste Fahrtschreiber registrieren seitdem immer die zeitlich längste Betriebsart innerhalb einer Minute. Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung bietet Schroiff den digitalen Tachografen DTCO 1381 in der Version 1.4. des führenden Fahrtschreiber-Herstellers VDO an. „Wie sein Vorgänger zeichnet das Gerät zurückgelegte Strecken, Lenkzeiten und gefahrene Geschwindigkeiten auf. Zusätzlich erfasst es exakt und praxisgerecht sehr kurz andauernde Fahrzeugbewegungen. So unterbricht der Fahrer etwa beim kurzen Rangieren seine Pausenzeit nicht und verliert keine wertvolle Lenkzeit. Mit der neuesten Version können Speditionen nachweisbar bis zu 45 Minuten Lenkzeit pro Tag einsparen“, erläutert Schroiff-Geschäftsführer Markus Schroiff.
 
Zentraler Vorteil digitaler Tachographen ist das automatisierte Auslesen der gesetzlich vorgeschriebenen Daten. Das Gerät sammelt und misst die obligatorischen Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten sowie Geschwindigkeitsdaten. Anschließend gelangen die Daten digital über eine Schnittstelle auf spezielle Lesegeräte oder werden ad hoc im Format eines Kassenbons ausgedruckt. Eine besondere Versiegelung des Speichermoduls verhindert die Manipulation der Daten. Als VDO-Fachpartner bietet Schroiff das komplette Portfolio rund um den Tachographen an: von der fachgerechten Installation, Kalibrierung und – bei Bedarf – Reparatur der Fahrtschreiber-Anlagen bis hin zu praxisorientierten Schulungen für Fahrer, Disponenten und Flottenmanager. Softwarelösungen für die Archivierung und Auswertung der gesammelten Daten und eine breite Zubehör-Palette ergänzen das Angebot. Als spezialisierter Dienstleister wertet Schroiff auch die gesammelten Betriebsdaten entsprechend gesetzlicher Vorgaben aus und archiviert sie sicher, komfortabel und kostengünstig.
 
Der neue digitale Fahrtenschreiber DTCO 1381 Rel. 1.4 bringt 22 neue Funktionen mit sich und entspricht allen aktuellen gesetzlichen Anforderungen. „So erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Auflagen, sichern sich gegenüber Kontrollbehörden ab und haben die Gewissheit, dem Gesetzgeber alle Informationen zu liefern, die benötigt werden.“   

Quelle: Schroiff
 

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