Luftfracht: Zufall bleibt reglementierter Beauftragter
Der Bescheid des Luftfahrtbundesamts ist wirksam zum 11. Februar 2013. Er wurde nach einer behördlichen Validierung des Sicherheitskonzepts in den beiden Niederlassungen ausgestellt. Dann wird auch der Status des Unternehmens in der EU-Datenbank aktualisiert. Für die Kunden des mittelständischen Speditions- und Logistikdienstleisters besteht damit weiterhin die Möglichkeit, Luftfrachten mit vereinfachter Sicherheitsprozedur als "sicher" versenden…