Türkei verpflichtet Firmen zu elektronischem Rechnungsaustausch

Die türkische Regierung erweiterte vor kurzem den Anwendungsbereich der optionalen E-Invoicing-Anordnung von 2010. Nun müssen eine Gruppe von Steuerzahlern verbindlich elektronische Buchhaltungsprozesse (e-ledger) einführen und ihre E-Invoicing-Benutzerkonten bei den türkischen Steuerbehörden registrieren. Dies betrifft auch ausländische Unternehmen, die in der Türkei tätig sind.
 
Die Anordnung richtet sich an Unternehmen, die zum Beispiel eine Mineralöl-Lizenz besitzen oder Unternehmen, die bereits E-Invoicing bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen nutzen.
 
Ausländische Firmen, die auch in der Türkei ansässig sind oder die die Türkei als Absatzmarkt nutzen, müssen schnell reagieren und eine rasch integrierbare E-Invoicing-Lösung einführen, da die Ausgabe von Papierrechnungen von Seiten der türkischen Steuerbehörden nicht weiter akzeptiert wird. Ansonsten müssen Unternehmen mit Sanktionen rechnen.
 
SEEBURGER bietet sowohl für den Rechnungseingang als auch für den Rechnungsausgang schnell implementierbare und vollständig durchgängige E-Invoicing-Lösungen an, die von den türkischen Behörden voll anerkannt werden. Zusätzlich lassen sich damit die Bearbeitungsaufwände pro Rechnung stark reduzieren und gleichzeitig die Kosten bei der Rechnungsverarbeitung senken. Für SAP®-Anwender empfiehlt sich hier die smart-eInvoice-Lösung von SEEBURGER, die sich in der Standardversion bequem herunterladen, rasch installieren und sofort nutzen lässt. Ein medienbruchfreier Prozess ist dabei immer gewährleistet.
 
„Die Türkei ist ein Absatzmarkt, der stark wächst und immer wichtiger wird. Von der erweiterten E-Invoicing-Anordnung betroffene Unternehmen sollten sich deshalb schnell bis zum ersten September 2013 für den Umstieg auf ein elektronisches Rechnungsverfahren rüsten“, so Kerem Palabiyik, Country Manager Türkei, SEEBURGER AG.

Quelle: Seeburger
 

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